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Frage zu Bewertung von Aktien

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ich sitze gerade an einer Aufgabe zum Thema Bewertung von Aktien, bin mir aber unsicher wegen der Ergebnisse.

Es handelt sich um eine Personengesellschaft und es soll der höchstmögliche Wert angesetzt werden.

Anlagevermögen
Bilanzstichtagskurse:

400
360
420
330
320
470

Anschaffung: Nominalwert von 40 T€ zum Kurs von 380%.

Wer kann mir da helfen, welche Kurse ich jeweils ansetzen soll.

Viele Grüße
Markus
 
Der Höchstmögliche Kurs ist zunächst immer der Anschaffungskurs, also NW 40T x 3,8
- der darf nie überschritten werden.

1) Da der Kust zunächst auf 400% steigt bleibt 40Tx3,8
2) Sinkt der Kurs gibt es beim AV ein Wahlrecht (gemildertes NW-Prinzip). Da du den Höchsten Wert suchst: bleibt es bei 380% (nicht 360)
3) Dann steigt der Kurs auf 420, die Personenges. hat ein Wahlrecht (zuschreiben oder beibehalten).
Für den Höchsten Wert daher "zuschreiben" sprich hier beibehalten auf die AK (380% - darf ja nicht überschritten werden)
4) Kurs sinkt auf 330 => f.d. höchsten Wert daher beibehalten aufgrund des Wahlrechts
5) Kurs sinkt weiters auf 320 => beibehalten
6) Kurs steigt auf 470 => zuschreiben bis max. AK => daher wieder 380%

Ergebnis daher: für den Höchsten Wert immer 380% (= 40T x 3,8)
 
Dr Franke Ghostwriter
@markus:

wichtig ist es aber, die Aufgabenstellung genau zu lesen, denn in den letzten Klausuren war in den meisten Fällen nach niedrigst möglich und höchstmöglich gefragt UND als Zusatztext dass bei der Bewertung des Folgejahres der niedrigere Wert des Vorjahres oder eben der höhere Wert des Vorjahres genommen werden muss

suchst du den höchst möglichen bilanzansatz und sollst den höheren wert des vorjahres nehmen hat borat natürlich recht
 
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