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Frage zu Kurseinheit 2 Seite 135

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Frage zu KE2 Seite 135

Hallo Kommolitonen,

ich habe auf der obigen Seite eine Passage wo ich nicht verstehe was genau gemeint ist.

Bei den Nachteilen des marktpreisorientiertenVerrechnungspreises steht:

"...Abrechnungsfunktion eines auf dem deutschen Handelsrecht basierenden Controllingsystems ungeeignet, da er nicht realisierbare Gewinnbestandteile enthält, die nach dem Realisationsprinzip des HGB nicht in die externe Rechnungslegung einbezogen werden dürfen."

Nicht realisierbare Gewinnbestandteile?
Kann mir einer sagen, welche diese sind, und wie diese im Zusammenhang mit dem Marktpreis stehen?

Danke!

Gruss

Sascha
 
Dr Franke Ghostwriter
Nicht realisierte Gewinnbestandteile sind die Zwischenerfolge aus Konzernsicht. Sprich Produktionsstätte A verkauft waren an Vertriebsstätte B. Im Verrechnungspreis ist ein Gewinnbestandteil enthalten. Solange diese nicht auch von der Vertriebsstätte B abgesetzt werden, handelt es sich aus Konzernsicht um nicht realisierte Zwischengewinne. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Marktpreis größer ist als die Herstellkosten d. Umsatzes.
 

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