Frage zu Übungsaufgabe 1 Kurseinheit 1 Kostenrechnung

Dr Franke Ghostwriter
Frage zu Übungsaufgabe 1 KE 1 Kostenrechnung

Hallo liebe Mitstreiter,
bin gerade bei nochmaligen Durcharbeiten der Übungsaufgaben darauf gestoßen, dass ich nicht verstehe, warum bei der Übungsaufgabe 1 c) Seite 69 im Skript bei der Berechnung des Betriebsnotwendigen Vermögens auch die Bestände des Anlagevermögens jeweils durch 2 geteilt werden?!
Dass bei RHB-Stoffen usw. die Durchschnittswerte ermittelt werden müssen, da ja AB und EB gegeben sind, ist mir klar. Aber warum werden die Maschinen und Einrichtungen ebenfalls halbiert (laut Musterlösung der Übungsaufgaben Seite 147)?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ich stehe auf dem Schlauch...😱

Danke und liebe Grüße
 
Vgl. S.62 ff

Man unterscheidet zwei Verfahren zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen auf das Anlagevermögen:
1. Restwertverzinsung
2. Durchschnittswertverzinsung

Bei Aufgabe 1 c) wird die Drchschnittswertverzinsung angewandt. Dabei wird das während der gesamten Nutzungszeit durchschnittlich gebundene Kapital verzinst.

Mit A=Anschaffungswert und L=Liquidationserlös ergibt sich:
K∅ = (A-L)/2 und bei L=0 ist das K∅ = A / 2
 
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