Frage zum § 5 EStG

Ja, da hat sich was geändert und zwar von Ausgabe 2006 auf Ausgabe 2007. Fragt sich also, was wir in der Klausur gefragt werden.

Der §5EStG heisst nun Gewinn bei Kaufleuten... (statt Vollkaufleuten)

Einfügung von Absatz 1a:

"Die Ergebnisse der in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten sind auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich."

Einfügung von Absatz 4a:

"Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen nicht gebildet werden. Das gilt nicht für Ergebnisse nach Absatz 1a."


Wenn dein Gesetz schon so alt ist, würde ich dir raten ein Neues zu erwerben, denn es haben sich schon allein von 2006 auf 2007 Beträge wie z.B. Sparerfreibetrag oder in §141 Abs. Nr.1 AO Umsätze von mehr als 350.000 in 2006 und 500.000 in 2007 geändert.

Auf der Rückseite meines Gesetzestextes steht unter Änderungen:
-Haushaltsbegleitgesetz 2006
-Steueränderungsgesetz 2007
-Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
-Förderalismusreform-Begleitgesetz
-Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung steuerlicher Vorschriften
-Jahressteuergesetz 2007


Gruß Claudia
 
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