Frage zum Beispiel

Dr Franke Ghostwriter
Handels- und Gesellschaftrecht Teil 2 Seite 19

Kunde K händigt in einer Buchhandlung den Kaufpreis .......

was besagt denn die Aussage muss K jetzt noch mal das Buch bezahlen?

Ich versteh das Beispiel nicht

Gruss Benlen:confused
 
Naja, das hängt von der weiteren Fallgestaltung ab, also ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, falls ja, der Kunde anfechten kann etc.
Will der Kunde das Buch haben und besteht der Buchhändler auf der Zahlung, dann muss er tatsächlich noch einmal zahlen! bzw. überhaupt zahlen, denn das Geld, das er dem Angestellten gegeben hat, war rechtlich gesehen keine Kaufpreiszahlung an den Buchhändler... war das einigermaßen verständlcih? nach den zwei Klausuren heute, kann ich nicht mehr klar denken .. 🙁

Deine Frage zielt aber vll darauf ab, was mit dem schon gezahlten Geld passiert:
1. im echten Leben ists einfach weg!
2. rechtlich gesehen hat der Kunde oder der Inhaber der Buchhandlung (hängt wiederum von den Einzelheiten ab) einen Anspruch gegen den Angestellten A auf Rückzahlung bzw. Schadensersatz.
3. Das Problem ist, wenn sowas vorkommt, dass man nicht beweisen können wird, wer wem wann wo wieviel Geld gegeben hat und man deswegen leer ausgeht...
 
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