Frage zum Versendungskauf

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Dr Franke Ghostwriter
So, jetzt kämpfe ich mich bei bewölkten und schwülen 30 Grad durch meine Wiederholung der KE 5 und komme grad mit einem Gedanken nicht weiter 😕

Auf Seite 4 geht es um den Gefahrübergang beim Versendungskauf. Dort heißt es ja, daß der Verkäufer trotzdem einen Anspruch auf Zahlung hat, wenn bei einem Versundskauf die Ware verloren geht. Ist eine Katalogbestellung eigentlich auch ein Versendungskauf??? Wenn ja müßte ich ja eigentlich immer Angst haben, daß meine Bestellung unter geht und ich dann zahlen muß, oder habe ich da gerade einen kleinen Denkfehler?
 
Sunny26 schrieb:
Ist eine Katalogbestellung eigentlich auch ein Versendungskauf??? Wenn ja müßte ich ja eigentlich immer Angst haben, daß meine Bestellung unter geht und ich dann zahlen muß, oder habe ich da gerade einen kleinen Denkfehler?
Hallo Sabine,

du brauchst dir keine Sorgen zu machen 😉, denn [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]beim Verbrauchsgüterkauf, d.h. wenn du als Verbraucher bei einem Unternehmer kaufst, trägt dieser immer die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Sache. Nach § 474 Abs. 2 BGB gilt nämlich § 447 BGB nicht.
Wenn du bei einem Privaten kaufst, sieht es aber natürlich anders aus, da sollte man deshalb am besten immer versicherten Versand verlangen.

Viele Grüße
Steffi
 
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