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Frage zur verdeckten Gewinnausschüttung

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zur VGA bei folgendem Beispielsfall:

Wir haben eine GmbH mit einem Gesellschafter. Der Sohn des Gesellschafters ist Geschäftsführer mit einem Jahregehalt von 100.000 Euro.
Angemessen sind aber nur 60.000 Euro.
Dann ist klar, dass die 40.000 Euro das Einkommen der GmbH nicht mindern dürfen (VGA).
Meine Frage ist jetzt, wie auf der Gesellschafterebene besteuert wird. Die 60.000 sind Einnahmen nach § 19 bei dem Sohn.
Was ist aber mit den 40.000 ? Sind das Einnahmen des Gesellschafters nach
§ 20 oder wird bei dem Sohn besteuert ?
 
Dr Franke Ghostwriter
vGA

Hallo achim24,

die vGA wird dem Vater zugerechnet und zwar in Höhe von 40.000 €. Der Vater muss diese gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nach dem HEV versteuern.

Gruß
Karl
 
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