Frage zur Zulassung zum LL.M

Dr Franke Ghostwriter
Frage zur Zulassung zum LL.M.

Hallo an alle,

ich würde gerne mal wissen, ab wann man sich denn in den LL.M. einschreiben kann? Also ich meine damit nicht zu welchem Semester, sondern welche Fächer man im BoL bereits absolviert haben muss, um zum LL.M. zugelassen zu werden?!
Würde gerne erst alle Klausuren in BoL schreiben und mich dann der BoL-Arbeit widmen.
Kann ich denn dann, wenn ich mich zum Modul 18 (?), also zur Arbeit anmelde, mich auch schon für Fächer im LL.M. anmelden, um kein Semester an Zeit zu verlieren?
Denn wenn die BoL-Arbeit fertig ist, weiß ich ja sonst nicht, was ich mit der restlichen Zeit des Semesters anfangen soll.....?! 😉

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Markus
 
Markus,

dass ist in der Tat eine gute Frage, die mich zur Zeit auch sehr bewegt. Ich habe die Zulassung für M18 im nächsten Semester und der vorläufige Seminartermin ist der 26./27. Januar. Abgabetermin für die Bachelorarbeit dürfte dann für mich dann ungefähr Mitte Mai sein und dann wäre die Korrektur abzuwarten. Da Frage ich mich auch, was ich im SS07 belegen darf, ich habe da noch zwei Module aus dem WiWi-Bereich, halte es aber für realistisch, da ich die Bearbeitungszeit ansich nicht bis auf den letzten Drücker ausreizen will, auch Module aus dem Master zu belegen, wenn dies denn auch zulässig wäre. Allerdings gibt ist bezüglich des Masters derzeit so viele Unklarheiten (man denke nur an die unterschiedlichen Semesterangaben in den FeU-Broschüren), dass ich garnix mehr weiß. Leider scheint es auch nicht von der Informationspolitik der FeU erfasst zu werden, die Studenten zeitnah über solche Themen zu informieren.

Grüße
Orbis
 
Ich denke mal, beim reinen Belegen dürfte es keine Probleme geben. Man kann ja auch Kurse von Mastertitel ordern, wo man die Zulassungsvorraussetzungen nicht erfüllt.

Vielleicht lässt sich mit dem Prüfungsamt eine Übereinkunft erzielen, dass man mit M18 zumindest einige Mastermodule als Akademiestudent auch abschließen und später anrechnen lassen kann.
 
Orbis,

das ist ja echt interessant, dass Du die Zulassung schon hast, obwohl Dir noch einige Module fehlen.
Da schließt sich mir doch gleich die Frage an, ab wann man die Zulassung zur Bachelor-Prüfung beantragen kann? Über Infos diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
Denn nach dem nächsten Semester fehlen mir, wenn alles gut geht nur noch zwei oder drei Fächer....!

MfG
Markus
 
Markus,

die Zulassung zur Bachelorprüfung kannst Du beantragen, wenn Du zumindest die Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulen 1 bis 17 erfüllt hast. Allerdings enthält Dein Bescheid dann einen Vermerk, dass Du "nur" unter dem Vorbehalt zur Bachelorprüfung zugelassen wirst, dass Du die angemeldeten Klausuren am nächsten Prüfungstermin auch bestehst.

Unsere Situation:

Am Samstag habe ich wie Orbis die Zulassung für M 18 bei Prof. Waas bekommen. Allerdings müssen Orbis (Rhetorik Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Rhetorik) als auch ich (Rhetorik, Verwaltungsrecht) noch im September unsere Klausuren bestehen, damit die Zulassung nicht widerrufen wird.

Du siehst also um 7 Semester kommen wir als praktisch nicht mehr herum. Egal was auch immer in den Unterlagen der Fernuniversität stehen mag. Verhaut man eine Klausur, werden es dann auch schnell mal 8 Semester ;-(

Gruß


Sandra
 
Vielen Dank für die Info Sandra!
Also habe ich das richtig verstanden:
Erst wenn ich alle Einsendearbeiten bestanden habe, die zur Klausurzulassung nötig sind, dann kann man sich für die Bachelorarbeit anmelden?! Dann ist es somit nicht möglich, ein Modul komplett neu zu belegen und im selben Semester die Bachelorarbeit zu schreiben?
Echt schade, weil das natürlich meinen Plan erheblich ändert......! Wollte die Bachelorarbeit im SS 2007 schreiben, da ich in den Wintersemester in der Arbeit extrem viel zu tun habe und jetzt wird es wohl doch SS 2008. Mist....

Weißt Du denn, ob man neben dem BoL-Studium schon Module des LL.M. belegen kann und EAs - evtl. auch schon Klausuren - schreiben kann?

Grüße
Markus
 
Markus,

dass man Klausuren schreiben kann, glaube ich eher nicht. Allerdings sieht ja das Master-Curriculum einige Wahlmodule vor (z.B. Personalführung und Organisation etc.). Da diese auch im Bachelorstudiengang angeboten werden, werde ich diese Module ins SS 2007 legen - hier also auch schon die erforderlichen EAs machen und die Klausur schreiben -, wobei es dann egal sein wird, ob ich noch im BoL oder schon im MoL bin. Auch im ersteren Fall werde ich mir die Klausur bzw. die Zulassungen - ähnlich wie zuvor im
BoL - anrechnen lassen werden können.

Allerdings enthält das Formular, mit welchem man das Bachelorzeugnis an-
fordert, im unteren Abschnitt eine Passage, an der man eintragen kann, ob man mit Ausstellung des BoL-Zeugnis exmatrikuliert oder in einem anderen
Studiengang der Fernuni eingeschrieben bleiben will. Wenn man hier MoL einträgt, wird man hier bestimmt automatisch vom Prüfungsamt "umge-bucht" 😉

Daher habe ich mir für das SS 2007 u.a. Personalführung und Organisation,
Finanzwirtschaft und Banken sowie Verfahrensrecht vorgenommen😉

Gruß


Sandra
 
Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung erhielt aber auch den Zusatz, dass man das zeugnis erst ausgehändigt bekommt, wenn alle Klausuren bestanden sind. das heißt doch wohl, dass man für den fall der Fälle auch parallel zu M18 noch Klausuren schreiben kann. Stellt euch mal vor ihr fangt mit der Seminararbeit an und erfahrt im November, das ihr eine Klausur nicht bestanden habt. Es wäre doch fatal, würde die Zulassung dann widerrufen, oder? Ich denke das man da schon weiterschreiben kann, es sei denn man versucht "offensichtlich" Klausuren extra parallel zu M 18 zu schreiben.

Ariane
 
Ariane,

ich denke, dass das was wir bekommen haben, die offizielle Version laut Prüfungsordnung ist. Danach müssten sogar sämtliche Klausuren komplett bestanden sein, bevor man die Zulassung erhalten würde (was natürlich Unsinn ist, da man da ein komplettes Semester nur auf seine Klausur-
ergebnisse warten würde).

Den Zusatz, dass man das Zeugnis erst ausgehändigt bekommt, wenn man alle Prüfungsleistungen erbracht hat, fasse ich auch so auf.

Gruß

Sandra
 
Hallo!

Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung erhielt aber auch den Zusatz, dass man das zeugnis erst ausgehändigt bekommt, wenn alle Klausuren bestanden sind. das heißt doch wohl, dass man für den fall der Fälle auch parallel zu M18 noch Klausuren schreiben kann. Stellt euch mal vor ihr fangt mit der Seminararbeit an und erfahrt im November, das ihr eine Klausur nicht bestanden habt. Es wäre doch fatal, würde die Zulassung dann widerrufen, oder? Ich denke das man da schon weiterschreiben kann, es sei denn man versucht "offensichtlich" Klausuren extra parallel zu M 18 zu schreiben.

Ariane

Ich denke, dass man für den Fall, dass man wider Erwarten im letzten Semester eine Klausur verhaut, das M 18 - sofern es schon angefangen wurde - trotzdem zu Ende machen kann. Und erst nach Bestehen der letzten Klausur hat man den Titel und bekommt das Zeugnis. Das "Nichtbestehen" der Klausuren sollte aber die Ausnahme bleiben. D.h. Erlangen einer KlausurBERECHTIGUNG und Belegung von M18 im gleichen Semester ist sicher nicht gestattet.
 
Also, ich habe das Problem, dass ich im SS 07 meine Bachelorarbeit und damit meinen Abschluss machen will. Da ich jedoch, so wie es aussieht, noch ein Modul hinterherziehen werde, habe ich mich beim Prüfungsamt erkundigt, ob das geht. Die nette Dame vom Prüfungsamt hat mir folgende Auskunft gegeben:
Man kann noch ein Modul offen haben, wenn man sich zum M18 anmeldet. Dieses Modul muss jedoch aus dem Wahlfachbereich kommen. Für den Pflichtfachbereich muss man alle Zulassungen bereits haben.
Ob man bei Nichtbestehen der letzten Modulklausur die Abschlussarbeit abbrechen muss, halte ich für unwahrscheinlich. Vielmehr bekommt man dann erst im nächsten Semester, nach bestandener Klausur sein Zeugnis und die Urkunde.

LG
zephyr
 
zephyr,

da lt. Curriculum M16 bis M18 dem 6. Semester zugeordnet sind, M16 und M17 Wahlmodule sind und man bei normalem Abarbeiten der Module eben noch 2 Wahlmodule offen haben kann, erklärt sich die Auskunft des Prüfungsamts.

Abbrechen muss man nichts. Dass man auch mal durchfallen kann, ist durchaus drin (bei teilweise recht hoher Durchfallquote). Dann muss man die BA zu Ende schreiben, die Klausuren wiederholen und kann sein Zeugnis erst dann abholen, wenn alle Klausuren bestanden sind.

Besteht man allerdings 1 Modul (ausßer M18) entgültig nicht, dann hätte man M18 überflüssigerweise gemacht.
 
wird glaube nicht alles so heiß gegessen 😉

Neben mir im Statistikseminar in Bremen saß eine Kommilitionin, die zur Zeit bei der Gräfin M 18 macht, und noch die Fächer BGB III, Kollektives Arbeitsrecht und Statistik offen hat.

Da das Seminar des Lehrstuhls Schieffen immer sehr früh war, dürfte der
Abgabetermin der Bachelorarbeit so ziemlich mit den Prüfungen zusammen-
fallen. Da die Kommilitionin auch berufstätig ist, Frage ich mich, wie das machbar sein soll.


Gruß


Sandra


PS (Schließlich müssen die uns ja alle gleich behandeln. Man nennt das Selbstbindung der Verwaltugn i.V. mit Art. 3 I GG)
 
Neben mir im Statistikseminar in Bremen saß eine Kommilitionin, die zur Zeit bei der Gräfin M 18 macht, und noch die Fächer BGB III, Kollektives Arbeitsrecht und Statistik offen hat.

In diesem Semester ist es eine Ausnahme, dass man normale Module UND das M18 belegen darf! Künftig wird das anders sein, so wie oben schon beschrieben.
 
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