Fragen rund um Bachelorarbeit

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe leider keine Ahnung, wie das ganze mit der Bachelorarbeit abläuft... Ich habe gerade meine Seminararbeit abgegeben und fahre im Juli zum Seminar. Ich gehe schon davon aus, dass ich bestanden habe und möchte dann bei diesem Lehrstuhl auch meine Bachelorarbeit schreiben. Wie läuft das normal ab? Insbesondere sind mir folgende Sachen nicht klar:
- Wann wird die Bachelorarbeit dann geschrieben? Im Studienplan steht beides in einem Semester, aber das geht doch kaum von der Zeit her. Im September habe ich auch noch eine Klausur, also bräuchte ich August/September eigentlich zur Vorbereitung.
- Gibt es einen festen Zeitraum für die Bachelorarbeit (z.B. 8 Wochen wie beim Seminar oder sowas).
- Wie melde ich mich an zur Bachelorarbeit? Läuft dass dann über den Lehrstuhl?

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich weiß, dass ich sowas eigentlich selber wissen sollt... Aber es steht nicht wirklich viel dazu in den Prüfungsinformationen... Vielen Dank!
 
Da ich mich langsam auch damit auseinandersetzen muss, kann ich dir meinen jetzigen Kenntnisstand ohne Gewähr auf Richtigkeit sagen:

Man setzt sich nach dem bestandenen Seminar mit dem Lehrstuhl in Verbindung. Mit diesem findet man dann das eigentliche Thema und die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt, an dem man das Thema zugeteilt bekommen hat. Man kann daher sicherlich mit dem Lehrstuhl klären, ab wann die Bearbeitungszeit losgehen soll.
Eine Anmeldung, wie für Klausuren oder das Seminar gibt es in der Form nicht.
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen für Vollzeitstudenten und 12 Wochen für TZ Studenten.
 
Man setzt sich nach dem bestandenen Seminar mit dem Lehrstuhl in Verbindung. Mit diesem findet man dann das eigentliche Thema und die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt, an dem man das Thema zugeteilt bekommen hat. Man kann daher sicherlich mit dem Lehrstuhl klären, ab wann die Bearbeitungszeit losgehen soll.
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"findet das Thema" ist sicherlich unterschiedlich. Aktive Mitarbeit des Studenten kenne ich so nicht, aber eine grobe Wunschrichtung kann man äußern. Einige Lehrstühle teilen auch vorher schon inoffiziell das Thema (oder den Schwerpunkt) mit, so dass man schon vor dem wortlaut des Themas und der Zustellung durch das Prüfungsamt ein wenig arbeiten kann.
 
ich hole den thread mal wieder etwas nach oben. Muss ich meine Seminararbeit an einem Lehrstuhl der rechtswissenschaftlichen Fakultät schreiben oder kann ich auch bei einen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstuhl schreiben wenn ich den Bachelor of Laws studiere?
 
Hallo,

ich hole den thread mal wieder etwas nach oben. Muss ich meine Seminararbeit an einem Lehrstuhl der rechtswissenschaftlichen Fakultät schreiben oder kann ich auch bei einen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstuhl schreiben wenn ich den Bachelor of Laws studiere? Danke
Das müsste bei beiden Fakultäten gehen - aber Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deine BA dort schreiben, wo schon die SA war. Ob eine wiwi-BA bei einem LL.B. sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen.
 
Vielen Dank ihr zwei!!!!

Es wäre super, wenn diejenigen, die die SA bzw. BA schon hinter sich haben von ihren Erfahrungen berichten könnten. Wer hat sich an welchem Lehrstuhl gut betreut bzw. schlecht betreut gefühlt ?

Ich denke, dass es sehr auf die Betreuung ankommt. Mit den vorgegebenen Themen kann man ja meist (erstmal) nicht so viel anfangen.

Von den (letzten) Themen her würde ich gerne bei Herrn Wackerbarth schreiben. Hat da vielleicht jemand Erfahrungen???
 
ich kann vlt hier einfach mal kurz von meinen Erfahrungen schreiben, vlt hilft das ja ein wenig. 🙂

Ich habe die Seminararbeit beim Lehrstuhl Völzmann-Stickelbrock geschrieben. Bei mir lief das so: Ich meldete mich für mein präferiertes Seminar an, und erhielt dann das Thema. Nach der Seminararbeit wurde diese auf einem Präsenzseminar vorgestellt, was neben der eigentlichen Note der Seminararbeit auch nochmal in die Note einfließt (ebenso wie die mündliche Beteiligung am Seminar.) Im Anschluss daran wird das Thema der Bachelorarbeit vergeben. Ich weiß nicht, ob das mittlerweile anders ist, aber bei mir war es so, dass man das Thema (aufbauend auf der Thematik der Seminararbeit) zugeteilt bekommen hat, d.h. im Gegensatz zur Masterarbeit wurde das Thema nicht von einem selbst gewählt.So war man quasi auch an den Lehrstuhl gebunden, bei dem man seine Seminararbeit angefertigt hat.
Man bekommt einen Betreuer zugeteilt, dem man nach einer gewissen Zeit seine Gliederung zukommen lassen muss, um abzusprechen, ob die gewählten Schwerpunkte so in Ordnung gehen oder um etwaige Änderungen vorzunehmen. So lief das bei der SA und der BA. Die Betreung ist eigentlich recht gut, man kann sich in der Regel telefonisch oder auch per E-Mail mit Fragen an die Betreuer wenden.
Ich schreibe gerade meine Masterarbeit bei Herrn Wackerbarth, das erste Gespräch lief gut, allerdings habe ich bis jetzt noch nicht weiter mit ihm gesprochen , kann daher also nicht so viel zu ihm sagen.
Alles in allem wünsche ich allen viel Erfolg beim Anfertigen der SA bzw BA und nur nicht aufgeben - die Zeit geht schneller rum, als einem lieb ist
 
Noch eine Frage: wenn ich im WS 2013/14 meine SA schreibe, dann ist ja ca. im Oktober 2013 die obligatorische Verantstaltung in Hagen, dann schreibe ich meine SA. Die geb ich ca. Dezember ab und im Januar ist dann die "Verteidigung" in Hagen. Wenn ich die bestanden habe, setzte ich mich mit dem Lehrstuhl in Verbindung um meine BA Thema zu bekommen. Zählt die BA dann noch zum WS 2013/14, oder schon ins Sommersemester 2014 ? Frage nur wegen der Modulbelegung.
 
Die Frage interessiert mich auch brennend....wie ist der zeitliche Ablauf? Laut Curriculum soll ja alles in einem Semester sein.
Falls das nicht so ist, wovon ich wohl ausgehen...hab ich echt ein Problem. Hab gerade festgestellt, dass man sich nicht mehr unter Vorbehalt zum Seminar anmelden kann.....so ein scheiß. mir fehlt lediglich 1 Modul zur Zulassung!
 
Eigentlich kann man die BA nicht so wirklich in einem Semester verorten. Man belegt die nicht wie ein Modul. Der Prof. meldet einen beim PA zur BA an. Das kann also zu Beginn, in der Mitte oder am Ende eines Semester sein und die Bearbeitungszeit kann daher auch durch 2 Semester laufen.

Eine Anmeldung unter Vorbehalt zum Seminar kenne ich übrigens gar nicht. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass das PA bei der Anmeldung prüft ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Ich kann nachvollziehen, dass das ziemlich nervig ist...
 
Oh nein das hört sich nicht gut an. Also hab ich nächstes Semester nur 1 Modul und verlier wahrscheinlich durch dieses Blödsinn meinen Job....so ein scheiß!
Achja vor ein paar Jahren gab es mal die Möglichkeit einer Anmeldung unter Vorbehalt. Warum das wieder abgeschafft wurde wüsste ich gerne mal.
 
Das Problem ist, dass ich mich nicht für das Bachelor Seminar im SS 2014 anmelden kann, weil mir 1 Modul fehlt. Mein Arbeitgeber aber von mir erwartet, dass ich bis Feb. 2015 mit dem Studium fertig bin. Was ja dann wohl nichts mehr wird, wenn ich erst im WS das Seminar machen kann.
 
Ok, dass ist natürlich ärgerlich. Aber die Rechnung ist auch wackelig, wenn du das Seminar im SS 14 machen könntest. Du musst ja die Korrekturzeit der Seminararbeit berücksichtigen, dann eine Themenfindung mit dem Prof., dass hat bei mir ca. eine Woche gedauert, dann 2-3 Monate Bearbeitungszeit der Arbeit je nachdem ob du in TZ oder VZ studierst, Korrekturzeit der BA würde ich mit mindestens 2 Monaten einplanen, teilweise hört man ja von fast 6 Monaten und selbst dann wenn du das Ergebnis hast bist du ja noch kein Bachelor of Laws. Die Ausstellung des Zeugnisses kann auch mal länger dauern, da ja die Professoren noch unterschreiben müssen. Grade in Hagen kommt es ja öfter mal vor, dass die Professoren auf Tagungen ect. sind.
 
Aber wie kann denn das sein? Mir wurde gerade heute nochmal bestätigt, dass man wie im Curriculum angegeben, Seminar und Bachelorarbeit in einem Semester schafft. Und danach wäre ich dann fertig, da ich im Sept. meine letzte Klausur schreiben werde.
Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich im Oktober fertig bin. Zum 1.6. hätte ich bei meinem Wunschseminar die Arbeit abgeben müssen und Anfang Juli wäre das Seminar in Hagen gewesen. Danach wollte ich gleich mit der Bachelorarbeit starten. Laut der Fernuni wäre ich dann theoretisch zum Ende des SS fertig.
Aber nun ja lässt sich ja wohl nicht ändern, der Plan ist wohl hinfällig. Dann kann ich nur darauf hoffen, dass es meinem Arbeitgeber reicht, wenn ich im Februar dann hoffentlich zumindest an der Bachelorarbeit sitze oder die vll. sogar schon abgegeben habe.
Ich finde das aber sch.... das die FernUni angibt, dass alles in einem Semester zu schaffen ist, wenn es wohl offensichtlich nicht so ist.
 
Was meinst Du mit "Dir fehlt noch ein Modul"? Soweit ich weiß kann man sich doch mit 15 Modulen zum Seminar anmelden, wenn ich das richtig im Kopf habe?

Und dann kommt es wohl auch einfach auf Dich an, ob Du mit der BA schnell starten kannst oder nicht. Die Profs und Betreuer an den Lehrstühlen sind auch nur Menschen. Und wenn man denen in einer netten E-Mail oder telefonisch mal schildert, warum man unmittelbar nach dem Seminar auch mit der Bachelorarbeit anfangen will/muss, werden die sich doch da auch nicht quer stellen?

Ich weiß ja nicht, woher die Deadline Deines Arbeitgebers kommt, aber wenn Du einen guten Job machst wird er sich doch nicht an einem Monat hin und her aufhängen? Schildere ihm die Situation, sag ihm genau, wann Du mit der BA anfängst und wann Du dann entsprechend fertig bist und weise ihn darauf hin, dass Du dann weder auf die Korrekturdauer noch auf die Dauer bis zur Ausstellung des Bachelor-Zeugnisses Einfluss hast.

Ach ja, und auch wenn das Zeugnis später ausgestellt wird lautet es (jedenfalls war es in meinem Erststudium so) auf den Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung. Also sollte dann meines Erachtens auch der Abgabetermin der Bachelorarbeit, spätestens aber das Datum des Notenbescheides für die BA draufstehen.
 
Mein Problem ist ja das ist erst 14 Module fertig habe. Da ich mir ziemlich viel anrechnen lassen konnte hätte ich es auch nicht schaffen können schon mit dem letzten Semester 15 Module fertig zu haben. Naja ist dann so.
Ach und die Deadline kam dadurch zustande, dass ich jetzt schon eine Position bekommen habe, die man ohne abgeschlossenes Studium eigentlich gar nicht bekommt. Es wurde eine Ausnahme unter der Bedingung gemacht, dass ich bis dahin mit dem Studium fertig bin.

Naja mir bleibt einfach nur das Abwarten. Hab auch keine Lust mehr mir die Weihnachtsstimmung durch so etwas zu versauen.
 
Hast Du 14 Module ohne oder mit den angerechneten Fächern?

Denn wenn ohne kann ich mir nicht vorstellen, dass Du überhaupt nebenberuflich bis dahin fertig werden kannst. 3 Module in einem Semester mögen gerade so machbar sein, aber fünf?! Ich hätte die PO jetzt aber sowieso so verstanden, dass auch die angerechneten Module reinzählen und nicht nur die in Hagen absolvierten? Sonst kämen die Ex-StExler doch nie dahin.

Und selbst wenn: Ich denke auch hier hilft reden: Ruf im Prüfungsamt an, schildere Deine Situation, zeige wie viele Prüfungen Du jetzt schreiben willst usw. - und vielleicht kannst Du Dich dann auch mit 14 Modulen schon anmelden?

Ich drück Dir die Daumen, dass sich das alles ausgeht!
 
ich hab 14 Module mit den Anrechnungen. Hab schon beim Prüfungsamt nachgefragt, da war nur die Aussage, dass keine Ausnahme gemacht werden kann. Das war denen leider so ziemlich egal wie meine Situation ist.
Also letztes Sem. hab ich auch 4 Module belegt und das hat geklappt. Das habe ich dieses Sem. auch wieder gemacht. Viele Fächer sind mir ja auch schon bekannt, wo ich nicht bei Null anfange.
Naja hab mir schonmal nen Notfallplan überlegt 😉
Danke fürs Daumen drücken und schöne Weihnachten!
 
hat jemand Erfahrungen damit, ob und wie man das Thema der Bachelorarbeit nach bestandenem Seminar wählt? Oder schreibt es der Lehrstuhl vor?

In der PrüfungsO steht nur, dass das Thema der Bachelorarbeit dem Rechtsgebiet der Seminararbeit entspringt. Das heißt ja dann, dass ich nicht unbedingt das Thema der Seminararbeit vertiefen darf, oder?

Bin für feedback dankbar!
 
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen damit, ob und wie man das Thema der Bachelorarbeit nach bestandenem Seminar wählt? Oder schreibt es der Lehrstuhl vor?

In der PrüfungsO steht nur, dass das Thema der Bachelorarbeit dem Rechtsgebiet der Seminararbeit entspringt. Das heißt ja dann, dass ich nicht unbedingt das Thema der Seminararbeit vertiefen darf, oder?

Bin für feedback dankbar!

Das ist von Lehrstuhl zu Lehrstuhl unterschiedlich.
Mein Thema war ein anderes als meine Seminararbeit. Das Thema habe ich mir selbst ausgesucht, wobei der Prof. es leicht angepasst hat und somit das letzte Wort hatte.
Ich kenne aber auch Kommilitonen, welche ein Thema vorgegeben bekommen haben oder ähnlich wie bei der Seminararbeit aus einer Liste an Themen wählen mussten.
Das man auf die Seminararbeit aufsetzen kann habe ich auch schon mal gehört, ist aber länger her...
Aber wie du siehst gibt es da keine einheitliche Regelung zu. Das ganze kommt auf den Prof. an.
 
Ich möchte mich hier auch mal zu Wort melden, da ich ebenfalls die ein oder andere Frage zum Ablauf der BA habe.
Mein Plan ist, im März 2015 die letzten Klausuren zu schreiben, wenn alles gut läuft, hätte ich mit Bestehen der Klausuren im kommenden September meine 15 Module absolviert, um mit der SA zu beginnen.
Ist es denn gut machbar, die SA im laufenden Semester, sprich, parallel zu den restlich zu absolvierenden Klausuren zu schreiben? Ich würde ja dann, sofern überhaupt möglich, im WS 2014/15 mit der SA beginnen und im März 2015 die letzten Klausuren schreiben. Am liebsten wäre es mir ja, wenn ich dann direkt im Anschluss an meine letzten Klausuren mit der BA anfangen könnte. Ein straffer Zeitplan, aber ich möchte eben gerne in 2015 das Studium beenden :-/

Was mir bisher auch nicht klar war ist, dass man die BA angeblich nur an einem rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl schreiben kann (wie weiter oben angesprochen wurde)?! Da muss ich noch mal genau nach einer Quelle suchen, die darüber auskunft gibt. Denn ich machen zwar den BoL, aber alle meiner 3 Wahlmodule sind wirtschaftswissenschaftliche Module. Nach meinem verkorksten Jura-Studium wollte ich nämlich den Schwerpunkt in diesem Studium eher auf den wirtschaftswissenschaftlichen Teil legen, inkl. der BA.
 
Denn ich machen zwar den BoL, aber alle meiner 3 Wahlmodule sind wirtschaftswissenschaftliche Module.
Laut Prüfungsordnung muss mind. eins der Wahlmodule ein Rewi-Wahlmodul sein (mind. 1 Rewi, mind. 1 Wiwi, das dritte ist dann eben Rewi oder Wiwi). Hast Du da eine andere Info oder Ausnahmeregelung vom Prüfungsamt?

Ob Du Deine Bachelorarbeit auch im Wiwi-Bereich schreiben kannst weiß ich nicht, kann Dir vermutlich am einfachsten das Prüfungsamt beantworten.
 
Hm, ok, die Nachforschung war sehr ernüchternd...die Zulassung zum Seminar wird bei der rechtswissenschaftlichen Fakultät beantragt und jeder ReWi-Lehrstuhl kann ein Seminar anbieten...hab mir eben mal die Themen im aktuellen Semester angeguckt und muss sagen, dass da jetzt kein Seminar dabei ist, das mich vom Hocker reißt :-/ Und für das, was mich noch am meisten interessieren würde, benötigt man ein bestimmtes Wahlmodul, was ich ja nicht habe...also bleiben für mich von vornherein schon mal nur solche Seminare, die keine besonderen Teilnahmebedingungen, sprich bestimmte Module, voraussetzen 😕
Und im Anschluss an das Abschlussseminar wird die BA vergeben und die SA bildet die Grundlage für die BA.
Steht so im Info-Heft 1, S. 23 und Heft 2 ab Seite 71.
 
@weekend: Ich habe bisher erst 2 Wahlmodule belegt, das 3. steht noch aus, aber mir war ehrlich gesagt nicht bekannt, dass es da eine Einschränkung gibt. Habe das jetzt zufällig in dem Studien- und Kursangebot-Heft gelesen...puh, jetzt fühle ich mich ja gerade etwas dämlich, weil mir das nicht bekannt war 😱 Aber gut zu wissen :mad
 
Jeder sollte wohl hin und wieder mal die PO lesen und die Studien- und Prüfungsinformationen zumindest überfliegen - da steht ne Menge nützliches Zeug drin ...

Ggf. einfach mal bei den Lehrstühlen nachfragen, wie das genau mit der Bachelorarbeit läuft. Beim Lehrstuhl Tillmanns kann man sich wohl aussuchen, ob man das Seminararbeitsthema weiter bearbeitet (es darf sich aber nix doppeln, sprich man muss dann schon einen deutlich anderen Schwerpunkt setzen) oder ein neues wählt. Wenn man es weiterbearbeitet, muss man auch direkt im Anschluss an die SA auch mit der BA starten, da die Frist ja läuft sobald man das Thema kennt. Wer das also nicht kann oder will muss sowieso ein anderes Thema nehmen. Ich vermute, dann kann man schon auch mit gewissen Vorlieben kommen und ein Thema vorschlagen, solange es eben prinzipiell zum Lehrstuhl passt.
 
Danke für den Tipp @weekend 😉 Du wirst es wahrscheinlich nicht glauben, aber ich blätter regelmäßig die Kursinformationen durch und auch die PO ist mir nicht unbekannt. Aber diesen kleinen Satz habe ich offensichtlich wirklich nicht wahrgenommen.
Aber da ich das 3. Wahlmodul noch nicht belegt habe und das eh noch nicht zur Debatte steht, habe ich mich da auch noch nicht weiter mit auseinandergesetzt.

Auf jeden Fall schon mal Danke für den Hinweis, man lernt ja nie aus.
Und ja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil :cool
 
In der PrüfungsO steht nur, dass das Thema der Bachelorarbeit dem Rechtsgebiet der Seminararbeit entspringt. Das heißt ja dann, dass ich nicht unbedingt das Thema der Seminararbeit vertiefen darf, oder?

Da stimme ich killa zu. Der Prof. bei meiner Seminarveranstaltung meinte auch, dass man das Seminarthema entweder ausweiten (vertiefen) oder aber auch eingrenzen kann. Dass das jeweilige Seminarthema die Grundlage der BA darstellen soll, ist wohl eher so gemeint, dass sich das BA-Thema im Rahmen des ganzen Seminar-Themengebietes halten soll.
 
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