fragen über fragen!
Kann mir jemand bei ein paar inhaltlichen fragen behiflich sein?
lerne grade für die Klausur und gehe alles nochmal durch und stoße immerwieder auf fragen, die ich mir selbst nicht beantworten kann, z.B. das thema "unmittelbare drittwirkung der grundrechte" in ke2.
Da steht auf S 25ff:
"...
Dass die Lehre von der "unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte" mit dem die Privat­rechtsordnung beherrschenden Grundsatz der Privatautonomie nicht zu ver­einbaren und deshalb unzutreffend ist, verdeutlicht anschaulich eine An­wendung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG auf private Rechtsgeschäfte. Mit Recht weist Flume (§ 1, 10 b) darauf hin, dass auf diese Art und Weise die Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte ad absurdum geführt oder aber der Grundsatz der Privatautonomie negiert werde.
..."
finde diese Anwendung von Flume nicht und kann sie mir selbst nicht herleiten !
Gibt es ein paar schlauere Köpfe als mich hier?
(naja, wahrscheinlich etliche😉 )
Kann mir jemand bei ein paar inhaltlichen fragen behiflich sein?
lerne grade für die Klausur und gehe alles nochmal durch und stoße immerwieder auf fragen, die ich mir selbst nicht beantworten kann, z.B. das thema "unmittelbare drittwirkung der grundrechte" in ke2.
Da steht auf S 25ff:
"...
Dass die Lehre von der "unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte" mit dem die Privat­rechtsordnung beherrschenden Grundsatz der Privatautonomie nicht zu ver­einbaren und deshalb unzutreffend ist, verdeutlicht anschaulich eine An­wendung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG auf private Rechtsgeschäfte. Mit Recht weist Flume (§ 1, 10 b) darauf hin, dass auf diese Art und Weise die Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte ad absurdum geführt oder aber der Grundsatz der Privatautonomie negiert werde.
..."
finde diese Anwendung von Flume nicht und kann sie mir selbst nicht herleiten !
Gibt es ein paar schlauere Köpfe als mich hier?
(naja, wahrscheinlich etliche😉 )