Fragen zu den Skripten

Dr Franke Ghostwriter
da ich kein Thema hierzu gefunden habe, mache ich einfach mal eins auf! 😉

Ich bin gerade bei KE 1 bis Seite 44 quasi an 2 Tagen durchgelaufen. War ja bislang auch nicht sonderlich kompliziert. Nur jetzt geht's los! 😀

1. Sehe ich das richtig, dass ich alle Nummern vom Kontenplan können muss? Das sind ja schon einige...😱

2. Ich habe schonmal AUfgabe 16 angeguckt. Da steht unter Geschäftsvorfällen "Überweisung von Postcheck auf Bankkonto" und als Lösung "Bank an Postcheck 113/110". Ist das nicht falsch?! Es ist doch Postcheck an Bank...

ARGH!
 
Zu 1:
Der Kontenplan hat ja eine besondere Gliederung nach HGB. Diese zu kennen, ist schon wichtig. Die Kontenklassen und -gruppen sind auch mit Struktur aufgebaut, so daß sich die einzelnen Konten eigentlich auch schon ableiten lassen, wenn man geübt im Buchen ist.
Im Laufe der Zeit prägt sich das ein; ähnlich wie beispielsweise beim Aufbau des BGB in die verschiedenen Bücher.
Ich meine, daß ein Kontenplan als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen ist, da bin ich mir im Moment aber nicht so sicher.

zu 2:
Bank an Post 113/110 ist richtig.
Wir holen das Geld von der Post (von 110) und bringen es zur Bank (zu 110). Roll´das Feld von hinten auf mit der Frage: wer bekommt was? Die Bank bekommt es und die Gutschrift auf dem Bankkonto buchen wir im Soll. Von wem kommt es? Es kommt von der Post und dort buchen wir die Belastung im Haben.

Wenn du den Fall umbauen würdest mit der Aussage: Überweisung einer Lieferantenrechnung von der Post, würdest du ja auch buchen: 160/110. Die Verbindlichkeit reduziert sich im Soll und das Postkonto im Haben.
(ich will mit dem ins Spiel gebrachten Lieferanten nicht verwirren, sondern nur darstellen, wie sich das Postkonto entwickelt).

Ich hoffe, daß hilft weiter, ansonsten bitte noch einmal nachfragen.
 
Die Fragen hatten sich gerade schon erübrigt als ich weitergelernt hatte. Ist eigentlich alles ganz logisch, ich denke man muss das "einfach" nur sehr oft üben üben üben!

Aber dennoch vielen, vielen Dank! 😀 Es so nochmal zu lesen bestätigt mich!
 
Juhu.

Ich bin gerade an KE 3 dran. Habe munter bis Seite 12 gelesen, ansich ja nichts kompliziertes. Dann wird man an Kapitel 2.8 verwiesen, dass man sich das erst durchlesen soll.
Gesagt, getan und ich verstehe zwar mehr als Bahnhof, aber blicke nicht ganz durch.
KE 4, Seite 19 unten: Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz. Das habe ich ja noch verstanden, aber warum ist da beispielsweilse bei den Aktiva (Kasse) auf der Habenseite hinter der Buchungsnummer 100 ein *?
Dann bin ich jetzt gerade bei Aufgabe 4 auf Seite 21 (KE 4). Sehe ich das falsch, oder kann man die erst, wenn man auch KE 4 komplett gelesen hat? Ich blicke da zar grob durch, wenn ich mir die Lösungen angucke, aber einige Sachen raffe ich gar nicht, zum Beispiel bei der Abschlussbuchung die Sache mit den Gewinn- und Verlustkonten.

Außerdem schon wieder einige Kontennummern mehr...*hüpf*
 
David,
nein, die Aufgabe 4, Seite 21 in KE 4 kannst du bereits lösen, wenn du das Kapitel 2.4.2.2.in der KE 3 durchgearbeitet hast.

Laß dich von dem Hinweis auf das Kapitel 2.8 nicht verwirren und wühl dich erst mal durch die KE 3. Dann hast du eine gute Grundlage für die weiteren Sachen und das Verständnis für die Abschlußbuchungen und G-V-Konten steigt. :daumen
 
KE 3 Thema Abschreibungen

Hallo Leute schön, dass es dieses Thema zu Fragen aus den Skripten schon gibt.
Jetzt meine große Frage: (Thema Abschreibungen Seite 42 ff KE 3)

Pauschalwertberichtigungen (159) erfolgen zum Ende eines jeden Jahres pauschal für den gesamten Bestand des Forderungskontos in indirekter Abschreibung über das Konto 159 (Richtig???)

Wie können dann im 2. Geschäftsjahr weitere pauschal befürchtete Ausfälle von Forderungen aus dem Jahr 1 anfallen, wenn doch alle am Ende des 1. Jahres pauschal berichtigt wurden, also auf dem Konto 159 erscheinen?

Ich versteh das jetzt gar nicht mehr.😡

Gruß
Whoopi
 
Whoopi,

die Definition der Pauschalwertberichtigung ist richtig.

Bei der Buchung der Pauschalwertberichtigung buchen wir am Ende des Jahres jedoch nur die Erwartung, daß eine Forderung ausfallen könnte. Und den Prozentsatz des erwarteten Ausfallrisikos entnehmen wir den eigenen und den Branchenerfahrungen.
Wir haben somit den Forderungsbestand am Ende des Jahres nicht exakt berichtigt, sondern nur unsere Befürchtung des möglichen Ausfalls im Rahmen der GOB (Grundsatz der Vorsicht) dokumeniert.

Wenn in Jahr 2 nun doch nicht so viel ausfällt wie befürchtet, buchen wir die Differenz als Ertrag dem Kto. 226 ins Haben. Sollte mehr ausfallen als erwartet, haben wir einen Aufwand auf dem Kto. 221. Wie gesagt, das dann erst als Korrektur in Jahr 2. Und weil wir ja in das Jahr 1 dann nicht mehr zurückgehen können (die Bilanz ist schon fertig), wird es mit der Buchung dann periodenfremd.

Okay? Ansonsten bitte gerne noch einmal nachfragen. :winke
 
Konto 232

Vielen Dank erstmal für deine Erläuterungen. Ich habe aber wirklich ein großes Problem das zu verstehen, muss ich leider zugeben.

Was hat es denn dann mit dem Konto 232 (Einstellungen in die PWB auf Forderungen) auf sich.

Ich würde es ganz toll finden, wenn ich mal mit jemanden darüber richtig sprechen könnte, dann könnte ich vielleicht auch besser mein Problem erklären. Im Einzelnen ist mir die Abschreibung schon irgendwie klar, aber im Zusammenhang kann ich es weder anwenden noch sehen.

Hiiiiiilfe. Ich verstehe es nicht.

Gruß
Whoopi
 
Nein, wenn du im Laufe des Jahres begründete Zweifel an einer Forderung hast, hast du die Möglichkeit diese von den einwandfreien Forderungen 140 auf zweifelhafte Forderungen 141 umzubuchen. Oder du bekommst gleich eine Ausfallrate mitgeteilt und kannst diese abschreiben.

Am Ende des Jahres dient die Pauschalwertberichtung dazu, die bis dahin einwandfreien Forderungen mit einem gewissen Ausfallrisiko pauschal wert zu berichtigen. Du weißt ja noch nicht, ob du im Folgejahr wirklich alles bezahlst bekommst, somit wird pauschal ein Ausfallrisiko berücksichtigt.
 
siehe Skript

Aber wieso steht dann im Skript auf Seite 46 unten/47 oben, dass ich pauschal gefürchtet Ausfälle im Jahre 2 aus dem Jahre 1 159 an 140 verbuche. Dieser Zusammenhang ist glaube ich mein großes Problem im Verstehen des Gesamtkomplexes.
 
Am Ende des Jahres 1 haben wir die Konten 159 und 140 mit in die Bilanz übernommen und zu Beginn des Jahres 2 wieder als Anfangsbestände auf den Konten verzeichnet.
Nun sind die pauschal vermuteten Erwartungen eingetreten und Forderungen aus dem Jahr 1 ausgefallen.
Auf den Konten 159 und 140 stehen ja noch die Endbestände aus dem 1. Jahr (sind ja gleichzeitig auch die Anfangsbestände im Folgejahr) und die gilt es nun zu berichtigen.
Dafür buchen wir die Pauschalwertberichtigung im Soll und die Forderung im Haben aus und beide Konten weisen einen überarbeiteten Saldo aus.

Eine kleine Hilfestellung am Rande: Im Kontenplan findet sich rechts die Position nach HGB, zu der das Konto in der Schlußbilanz abgeschlossen wird. Das könnte dir beim Verständnis helfen.
 
Gehaltsvorschuss-Buchungen

Hallo in die Runde,

eine Frage zum Gehaltsvorschuss:

welches Konto wird bei diesem Geschäftsvorfall im Soll angesprochen
das 430 oder das 158 - wie in einigen Musterlösungen in den KEs (z.B. KE 4 Aufgabe 5) ???

Oder werden beide Konten akzeptiert :confused
 
Hallo in die Runde,

eine Frage zum Gehaltsvorschuss:

welches Konto wird bei diesem Geschäftsvorfall im Soll angesprochen
das 430 oder das 158 - wie in einigen Musterlösungen in den KEs (z.B. KE 4 Aufgabe 5) ???

Oder werden beide Konten akzeptiert 😕

Ein Gehaltsvorschuss stellt grundsätzlich eine Forderung gegenüber dem Arbeitnehmer dar. Schliesslich wurde die geschuldete Arbeit noch nicht geleistet, aber bereits Gehalt bezahlt. Deshalb Konto 158. Erst bei der Gehaltsabrechnung am Ende des Monats (wenn die Arbeitsleistung erbracht wurde) wird der Vorschuss auf das Aufwandskonto umgebucht.
 
Vielen Dank!

Der Meinung war ich eigentlich auch bis mich meine Mentorin im STZ mit ihrer Gegenposition irritiert hat

Wenn nicht ausdrücklich in der Aufgabenstellung steht, dass der Vorschuss als Aufwand gebucht werden soll bzw. der Vorschuss bereits als Aufwand verbucht wurde, würde ich immer das Konto 158 nehmen.

Vielleicht hat die Mentorin im STZ ja die Umbuchung am Monatsende bei der Gehaltsabrechnung gemeint 😕 ?
 
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