Fremdwährung

Eine tolle Übersicht findest du im Aufsatz von Zwirner (elektronische Datenbank: NWB Verlag)

Währungsumrechnung nach HGB : erstmalige Kodifikation durch da BilMoG
/ Christian Zwirner. - In: Steuern und Bilanzen, Bd. 10 (2008), 16, S.636-642

Außerdem finde ich die Fallstudien von Kessler und Küting brauchbar (findest du in der elektronischen Datenbank: WiSo-Net WiWi).

Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften : eine Fallstudie zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Regelungen des BilMoG / Harald Kessler. - In: KoR, Bd. 9 (2009), 4, S.245-250

Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach dem Entwurf des BilMoG : eine Fallstudie zur Anwendung von § 254 HGB-E
/ Karlheinz Küting. - In: KoR, Bd. 8 (2008), 12, S.769-781


 
habe mal ne frage zur Bilanzierungvon verbindlichkeiten, auf die mir der lehrstuhl nur ne schwammige antwort geben konnte, vielleicht kann mir jeman helfen...

Bilanzierung von Verbindlichkeiten in Fremdwährungen: Es gilt ja, dass Höchstwertprinzip, dh. ich bilanziere das Darlehen zu dem für mich schlechteren Kurs entweder vom Aufnahmetag bzw. dem Bilanzstichtag.

Wie ist es exakt bei dem Dissagio, bzw. den Zinsen (RAP), nutze ich den Kurs zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens, oder auch den jeweils für mich schlechteren Kurs des Aufnahme- bzw. Bilanzstichtages?
 
Ich versuche mal eine Erklärung (hoffe, dass ich es richtig verstanden habe):
Für den Disagio muss der Kurs des Aufnahmetages gelten, da dieses Geld genau an dem Tag bezahlt wird, also auch zu diesem (Disagiozahl-)Tageskurs.
Bei den Zinsen ist es ähnlich. Es gilt der Kurs des Tages, an dem ich die Zinsen tatsächlich bezahle. Das ist dann in der Aufgabe angegeben.
Für das Darlehen ist nach neuem Recht gemäß § 256a der Bilanzstichtag obligatorisch. Das finde ich auch ziemlich logisch, da dieses Geld ja noch bezahlt werden muss und somit Kursschwankungen unterliegt.

Also kurz:
Darlehen - Bilanzstichtag
Disagio - Kreditaufnahmetag
Zinsen - Zinszahltag
 
Oben