fußnoten im script

Dr Franke Ghostwriter
Das script "grundlagen des privat- und wirtschaftsrechts" enthält sehr viele fußnoten mit verweisen auf urteile, zeitschriftenartikel usw.
hat jemand ne ahnung, wo ich diese ganzen quellen, insbesondere die urteile, nachlesen kann?
 
Die in den Fußnoten zierten Quellen findet man nur sehr bedingt im Internet. Eigentlich sind es nur Entscheidungen der Bundesgerichte und der Landesverfassungsgerichtshöfe, die dort zu finden sind und das auch nur zum Teil.

Wer tatsächlich die angegebenen Quellen lesen will, kommt um einen Besuch der juristischen Fach-Bibliotheken der Präsenz-Universitäten nicht vorbei. Neben den angegebenen Büchern finden sich Urteile und Aufsätze grundsätzlich in den juristischen Zeitschriften. Diese werden am Jahresende zu Sammelbänden gebunden.

Die bekanntesten Zeitschriften sind JuS (Juristische Schulung), NJW (Neue juristische Wochenschrift), JA (Juristische Arbeitsblätter), JZ (Juristenzeitung), WM (Wertpapier-Mitteilungen), NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht) oder die Verwaltungsblätter für die einzelnen Bundesländer z. B. NWVBL (Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter). Daneben existieren aber noch zahlreiche andere.

Die obersten Bundesgerichte geben zusätzlich Sammelbände heraus, in denen ihrer Ansicht nach, bedeutende Urteile für die Rechtsentwicklung stehen, z. B. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), die des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) oder die des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ) und in Strafsachen (BGHSt).

Daneben gibt es noch die beiden Datenbanken Beck-online und juris. Hierauf kann man als Student/in regelmäßig nur über die Computer der o. a. Jura-Bibliotheken Zugriff nehmen. Die Bibliothek der Fernuni in Hagen bietet aber die Möglichkeit des Zugriffs auf Beck-online. Weiteres findet ihr unter Universitätsbibliothek Hagen: Datenbanken und elektronische Angebote: Beck-Online
Das Angebot von juris fehlt wahrscheinlich wegen der sehr hohen Kosten und wegen der Restriktionen, die die juris-GmbH mit der Bereitstellung verbindet.

In der Beck-Datenbank sind nur die Beiträge, Aufsätze und Urteile veröffentlicht, die in Beck’schen Zeitschriften und Büchern erschienen sind. Dies sind nicht gerade wenig, denn der C. H. Beck-Verlag hat hier eine herausragende Stellung.

juris ist ein Unternehmen des Bundes, das ebenfalls sehr umfangreiche Informationen im Bereich des Rechts zur Verfügung stellt, insbesondere viele Rechtsanwälte nutzen sie. Auf sie kann man als Student/in nur in den Präsenz-Universitäten zugreifen.

Für das Modul »Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts« besteht aber keine Notwendigkeit sich zusätzlich mit den in den Fußnoten angegebenen Quellen zu beschäftigen. Es gehört unter Juristen zum guten Ton seine Quellen anzugeben, daher stehen sie auch in den Skripten.

Die Klausur besteht aus 20 Aufgaben, 5 Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n) und 15 Mehrfach-Auswahlaufgaben vom Typ (x aus 5), daher sollte man sich mit möglichst vielen Einsendeaufgaben des Typs multiple-choice beschäftigen.

Wer erst in der Klausur lange im BGB blättern muss, hat bereits verloren. Allein das Lesen der 20 Fragen mit ihren 5 nicht immer einfach zu verstehenden Antworten kostet viel Zeit. 20 mal 5 Minuten (?) macht 100 Minuten bei 120 Minuten Klausurzeit! Alles klar?
 
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