Gattungs/Stückschuld ?

Dr Franke Ghostwriter
wie würdet ihr den folgenden Fall beantworten, bitte kurz mit Begründung.

Aufgabe 1.:
Ein Gattungskauf ist in folgenden Fällen gegeben:

a. A kauft an einem Obststand eine Tüte Kirschen, die sie nach sorgfältiger Auswahl in eine Tüte packt.

b. K entnimmt im Kaufhaus einen Gartenzwerg einem Regal, in welchem eine Vielzahl von nicht unterscheitbaren Gartenzwergen stehen und kauft diesen.

c. K bestellt über den Internetversandhändler V den neuesten Harry Potter Band.

d. V verkauft seine Überraschungseisammlung
 
winke:
a. A kauft an einem Obststand eine Tüte Kirschen, die sie nach sorgfältiger Auswahl in eine Tüte packt.

Stückkauf. Er greift nicht zufällig in die Kirschen rein und kauft sich irgendwelche sondern A wählt sie vorher sorgfältig aus und beschließt damit "genau diese bestimmten Kirschen" zu kaufen.

b. K entnimmt im Kaufhaus einen Gartenzwerg einem Regal, in welchem eine Vielzahl von nicht unterscheitbaren Gartenzwergen stehen und kauft diesen.


Find ich ist Gattungskauf, bin aber nicht sicher siehe Kommentar zu C.

c. K bestellt über den Internetversandhändler V den neuesten Harry Potter Band.
Definitiv Gattungskauf. Hier wird nur bestimmt was gekauft wird, die Auswahl welches nun genau an den Käufer geht wird dem Verkäufer überlassen. Möglich dass bei Antwort b genau darauf abgezielt wird: da hat der Käufer nämlich die Qual der Wahl und hier wird die Kaufsache nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt.

d. V verkauft seine Überraschungseisammlung Stückkauf eindeutig 🙂. Die Überaschungseisammlung ist einzigartig.

Hoffe das hilft dir weiter.
Jasmin
 
winke:

Danke für deine Antwort. Hatte es mir genauso gedacht und war mir bei b auch so unsicher und unschlüssig.

Gibt es denn bei diesem Fall einen Unterschied:

a. K entnimmt im Supermarkt die letze Flasche Ketchup aus dem Regal und kauft sie. Der Supermarktinhaber hat auch keine Flaschen des gleichen Ketchups mehr auf Lager.

b. K entnimmt im Supermarkt die letzte Flasche Ketchup aus dem Regal und kauft sie. Der Supermarktinhaber hat auch noch 20 Flaschen des gleichen Ketchups auf Lager.

Sind das Beide Gattungsschulden? :confused
 
Ja, das ist so gesehen schon richtig. Aber in diesem speziellen Fall der Begriffserklärung habe ich diese beiden Begriffe immer gleichwertig benutzt gefunden

So heißt es z.B. unter www.juralink.de unter dem Begriff "Gattungschuld": Gattungsschuld ist ein Leistungsgegenstand, der nach generellen Merkmalen bestimmt ist.
Bei dem Begriff "Stückschuld" steht : "Der Leistungsgegenstand ist konkret bestimmt. Geschuldet wird eine bestimmte Sache"
 
Da liegt der Knackpunkt an dem ich mir eben auch nicht sicher bin.
Möglicherweise handelt es sich, wie schon gesagt, bei A deshalb um eine Stückschuld, weil die Flasche Ketchup in diesem Geschäft eindeutig identifizierbar ist, weil nur noch eine da ist.

Trotzdem, daran soll es nicht scheitern! Ich geh mal davon aus, dass Du morgen auch die Klausur schreibst. Viel Glück!!!!
 
Oben