Ich habe eben mit Erschrecken festgestellt, dass die Ausgleichsregeln zu meinem Nachteil geändert wurde.
Bisher konnte man BGB IV mit den anderen Modulen ausgleichen, wenn man insgesamt 200 Punkte hat und in BGB IV mindestens 25 Punkte. Es hätten also 25 Punkte gereicht, da ich in BGB I - III schon 200 Punkte hatte.
Nun kann man BGB IV mit 25 Punkten nur ausgleichen, wenn man in einem anderen Modul 75 Punkte hat... leider ist mein bestes REWI Fach "nur" 72 Punkte... Also wieder einmal eine neue Regelung, die nachteilig ist....
Können die vom Prüfungsamt einfach lustig jedes Jahr die Prüfungsordnung ändern, oder hat man da nicht als Student irgendwie Bestandsschutz?
Bisher konnte man BGB IV mit den anderen Modulen ausgleichen, wenn man insgesamt 200 Punkte hat und in BGB IV mindestens 25 Punkte. Es hätten also 25 Punkte gereicht, da ich in BGB I - III schon 200 Punkte hatte.
Nun kann man BGB IV mit 25 Punkten nur ausgleichen, wenn man in einem anderen Modul 75 Punkte hat... leider ist mein bestes REWI Fach "nur" 72 Punkte... Also wieder einmal eine neue Regelung, die nachteilig ist....
Können die vom Prüfungsamt einfach lustig jedes Jahr die Prüfungsordnung ändern, oder hat man da nicht als Student irgendwie Bestandsschutz?