Geänderte Prüfungsordnung - Ausgleichsregeln

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe eben mit Erschrecken festgestellt, dass die Ausgleichsregeln zu meinem Nachteil geändert wurde.
Bisher konnte man BGB IV mit den anderen Modulen ausgleichen, wenn man insgesamt 200 Punkte hat und in BGB IV mindestens 25 Punkte. Es hätten also 25 Punkte gereicht, da ich in BGB I - III schon 200 Punkte hatte.
Nun kann man BGB IV mit 25 Punkten nur ausgleichen, wenn man in einem anderen Modul 75 Punkte hat... leider ist mein bestes REWI Fach "nur" 72 Punkte... Also wieder einmal eine neue Regelung, die nachteilig ist....
Können die vom Prüfungsamt einfach lustig jedes Jahr die Prüfungsordnung ändern, oder hat man da nicht als Student irgendwie Bestandsschutz?
 
Das heisst letztlich ja nichts anderes, als dass Du 28 Punkte brauchst um ausgleichen zu können 🙂
Der Vorteil ist, dass man nicht mehr nur die BGB I - IV Klausuren ausgleichen kann sondern jedes beliebige Modul - finde ich jetzt vor dem Hintergrund IPR mal nicht so schlecht. Die Regelung kann also evtl. auch nicht nur nachteilig sein.
Fraglich ist wirklich, welche Ausgleichsregelung denn nun für wen und wann greift.
 
Heisst das, dass wenn man in einem Modul 100 Punkte hat, man ein anderes Modul garnicht braucht? - Ok, habe es gesehen: Man braucht weiterhin mindestens die 25 Punkte.
 
Was anderes noch: Sehe ich das richtig, dass man die Präsenzveranstaltung zu BGB3 nicht mehr besuchen muss? Ich finde hierzu weder was in der Prüfungsordnung noch in der Zulassung zu der Klausur. Jedoch Sagt das Studienheft: "Die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ist verpflichtend im Curriculum des Studiengangs „Bachelor of Laws“ vorgesehen". Dieses kann ich aber nicht nachvollziehen.
 
Da ich BGB III im kommenden Semester belegt habe, habe ich mich mit der Präsenzveranstaltung auch mal etwas befasst. Die Veranstaltung selber ist verpflichtend, aber keine Voraussetzung für die Klausurzulassung. Man kann also das Modul belegen, die Klausur schreiben und die Präsenzveranstaltung irgendwann im Laufe des Studiums besuchen.
 
In den aktuellen Studien- und Prüfungsinformationen SS 2012 Nr. 1 auf Seite 50. Da steht, dass die Veranstaltung im Studiengang Bachelor of Laws verpflichtend ist und vor der Klausur dringend empfohlen wird.
 
naja, genau das ist ja das, was ich oben schreiben. Das sich dieses eben nicht in der Prüfungsordnungs wiederspiegelt. Ich studieren ja nach einer Prüfungsordnung und diese ist verpflichtet für das, was ich haben muss. Und dort steht eben nichts davon drin, dass man an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen muss. Und es ist auch nicht gesagt, dass weitere Voraussetzungen eine "Information" regelt. Somit regelt die Prüfungsordnung die Voraussetzungen zum erhalt des BoL. Bei der Rethorik veranstaltung steht ja explizit drin, dass man an der Präsenzveranstaltung teilnehmen muss.

Weil wenn das nicht sein muss, dann kann ich mir den Weg nach Hagen und die 2 Übernachtungen dort ersparen. Mit der Zeit kann ich sicher was besseres anfangen.
 
Tja, keine Ahnung. In der Prüfungsordnung steht es tatsächlich nicht als verpflichtend drin. Da bleibt wohl zur Klärung nur ein Telefonat mit dem Prüfungsamt. Hast Du es so weit nach Hagen, dass Du 2 Übernachtungen einplanen musst? Bei mir sind es ca. 300 km one way und ich werde versuchen, dass ohne Übernachtungen in Hagen zu machen.
 
Bei mir sind es 500km, one-way. D.h. etwa 4,5h. Ich hatte auch lange überlegt, ob ich es an einem Tag schaffe. Aber afaik, fängt das ja um 9 Uhr an, d.h. man müsste so gegen 4 Uhr losfahren. Und dann der Stress, wenn doch ein Stau ist. Das ist es nicht wert. Bis jetzt war mein Eindruck von dem was ich von den beiden Präsenzveranstaltungen gehört habe, dass es komplette Zeitverschwendung ist.

Ich meine, die meisten von uns sind "nebenher" Berufstätig und freuen sich auch mal so auf ihr Wochenende. Außerdem ist es am 01. September, also in der Klausurvorbereitungszeit, wo man dann vielleicht lieber die Zeit ins Lernen investieren sollte. Aber gut, ich werde mal nachfragen und dann berichten.
 
mal eine Frage in die Runde: Ich kenne es nur so, dass man in der Prüfungsordnung bleibt, die zu dem Zeitpunkt der Einschreibung aktuell galt. Man kann in eine Neue wechseln, muss es aber nicht. Stimmt das so, was ich da im Hinterkopf habe?
 
Jein, das ist immer eine Frage der Uni und wie diese neue Prüfungsordnung abgestimmt/beschlossen wird. Heutzutage versucht man immer mehr, dass man das eben nicht mehr zulässt, sodass eine einheitliche Prüfungsordnung für alle gilt.
 
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