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Generelle Frage zum Jahreabschluß

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ChezJeje

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Ein herzliches Hallo an alle,

ich habe mal eine ziemlich simple, aber mir dennoch recht wichtige Frage. Und zwar bin ich jetzt schön länger mit Jahreabschluß zugange und stelle mir fast jeden Tag die gleiche Frage: Was um Himmelswillen muss ich davon für die Klausure wissen bzw. können? Da steht ja im Prinzip überhaupt keine Anwendung drin, oder? Wie versteht ihr das? Ich erkenne dort hauptsächlich geschichtliche Hintergründe und Definitionen...

Vielleicht könnt ihr mir ja auf die Sprünge helfen...

Liebe Grüße

Jeje
 
zum JAhresabschluss habe ich auch mal ne Frage: Sind die ganzen Konzepte zur Kapital- und Substanzerhaltung wichtig für die Klausur? Und ist es notwendig, den Übungshniweis Aufgabe 1.09 on Bitz (1994) nachzugehen (KS1)?
LG
Nadine
 
Leider kann ich deine Frage nicht beantworten. Bin absolut neu hier. Hätte aber eine andere Frage. Darf man die gesetzestexte in die Klaiusuren mitnehmen. Und falls ja in wie weit darf man bestimmte Sachen unterstreichen oder sich andere §§ an den Rand schreiben?

Lieben Gruß
 
Gesetzestexte darf man benutzen §§ darf man makieren, aber keine Verweise zu anderen §§ reinschreiben, in einígen Fachbereichen sind Post its erlaubt in anderen nicht. Da gibt es an der Fu noch keine Einigkeit
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Was man darf und was nicht ist so unterschiedlich drum wollt ich lieber mal nachfragen, bevor ich alles mögliche in meine Gesetzestexte hineinschmiere und vor der Klausur dann stundenlang am radieren bin!

LG Steffi
 
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