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Gesetze

S

Silvia77

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kann mir jemand sagen, welche Gesetze für die Klausur zugelassen sind und welcher Rechtsstand geprüft wird? Ich vermute Rechsstand 2006 und HGB und EStG. Liege ich da richtig?

Viele Grüße
Silvia
 
Laut unserer Mentorin soll man auf die aktuelle Auflage seines Gesetzestextes verweisen. Es gibt nicht die EINE richtige Auflage, daher ist es von Vorteil, seine Entscheidungsgrundlage transparent zu gestalten.
 
klar gibt es eine aktuelle rechtslage

-> das ist die die im bundesgesetzblatt steht - oder mit der jeweils aktuellen ergänzungslieferung der einschlägigen loseblattsammlungen erschienen ist.

ein verweis z.b. auf das erscheinungsdatum der jeweiligen ergänzungslieferung hinter der Norm - also etwa: .......Anspruch nach § 433 II 1. HS BGB, EL. 129, November 2006....erübrigt sich daher...

eine berabeitung eines falles mit einem alten gesetz ist u.U. falsch, weil die einschlägigen paragraphen jetzt nicht mehr gültig sind...

rechtswissenschaft ist eine dynamische wissenschaft - allein daher sollte man im eigenen intresse immmmmmmmmmmmmer die aktuellsten ausgaben seiner gesetze dabei haben.
welche das genau sind steht meist im literaturverzeichnis des studienbriefs
 
Dr Franke Ghostwriter
Vielen Dank! Ich werde mir dann wohl mal die aktuellen Ausgaben HGB und EStG besorgen.

Viele Grüße
Silvia
 
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