Gesetzestexte

Dr Franke Ghostwriter
Hallo

Ich bin mir in einer Sache nicht ganz sicher und bräuchte dort mal eine Aussage.
In wieweit dürfen Gesetzestexte die man mit in die Klausur nehmen darf präperiert werden??
Darf ich nur mit dem Textmarker Stellen anstreichen oder auch mit Post-it´s Paragraphen kennzeichen.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen🙂

Gruß
Pendergast
 
Was aber nicht daraus hervorgeht ist folgende Frage

Darf man sich die Nummer des Gesetzes mit einem Post-it an den Rand kleben um das Gesetz schneller zu finden oder ist das auch verboten
Darüber kann man sich streiten 😉.
Wenn da nur Unterstreichungen steht, wird das Post-Its erstmal ausschließen, denn ein Post-It (und schon gar keins mit Paragraphem drauf) ist keine Unterstreichung 😉 . Ich glaube in "Recht I für Wiwis" war es erlaubt, PostIts reinzukleben (allerdings durfte man da auch nichts draufschreiben!), in BWL I kann ich mich nicht erinnern PostIts im HGB gehabt zu haben, wobei es da ja 'nur' ums dritte Buch des HGB geht und nicht um "das ist das gesamte BGB, bitte such dich nach folgendem Paragraphen tot".

Wenn du dennoch nachfragen willst, dann schick eine Mail an den Lehrstuhl, die können dir ganz genau sagen, was erlaubt ist und was nicht. Wenn du das tust wäre es schön, wenn du die Infos hier weitergibst 🙂 .

viele Grüße
Jasmin
 
Hallo Pendergast,

in den aktuellen Klausurhinweisen der FU wirst du bei deiner Frage fündig 🙂.

Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Un-terstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten.

viele Grüße
Jasmin


HALLO;

LEIDER WEIß ICH AUCH NACH DEM LESEN DER KLAUSURHINWEISE NICHT; OB ICH BEI DER KLAUSUR AUCH DIE RICHTLINIEN ZU DEN JEWEILIGEN GESETZEN (EINKOMMENSTEUERRICHTLINIEN) VERWENDEN DARF???
 
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