"Gewinnausweis" Schulden

Dr Franke Ghostwriter
Tag zusammen!
Noch ne kurze Frage am Rande. Hier mein Bsp.:

Auslandsdarlehen wird aufgenommen mitten im Jahr. Zu der Zeit herrscht ein Dollarkurs von 0,8. Am Jahresende zum Bilanzstichtag ist der Dollarkurs auf 0,7 gesunken.

Ausweis von Schulden erfolgt ja nach dem Höchstwertprinzip. Muss ich dann den 0,8er Kurs ansetzen? Wenn es zwischendrin noch nen höheren Dollerkurs gab, könnte der auch relevant werden, oder stehen nur die Kurse aus Stichtag und "HK" zur Debatte?

Mfg, Adam
 
Wenn Du das Darlehen z.B. am 01.07. aufnimmst zum Dollarkurs von 0,80 und er am 31.12. 0,70 beträgt,
musst Du das Darlehen mit dem Kurs von 0,70 bilanzieren.
Sind die Zinsen z.B. für den Zeitraum 01.07. - 30.06. zu zahlen,
muss das Disagio zum Kurs von 0,80 bilanziert werden.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege :-O
 
Ich würde bei Verbindlichkeiten von AK als Mindestwert ausgehen. Aber ganz sicher bin ich mir nicht...
Ja, habe doch Recht. Hier Zitat vom Mentor aus Moodle:
Der EUR-Gegenwert von Verbindlichkeiten "lebt".
- EUR-Gegenwert mit Kurs Kreditaufnahme berechnet = "AK" = absolute Wertuntergrenze.
- Bei Verbindlichkeiten mit RLZam Bilanzstichtag 1 Jahr oder weniger -> Anwendung § 256 aHGB -> AK sind keine absolute Wertuntergrenzemehr.
LG Lisa
 
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