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"Es ist zulässig, eine selbsterstellte Gesamtgliederung des Kurses in das Glossar einzulegen. Im Glossar sind ansonsten nur Unterstreichungen, Korrekturanmerkungen und die Anbringung von Post-its mit Stichwörtern gestattet. "
Also bei mir in der Klausur wurde mein Glossar von der Aufsicht durchgeblättert, das allerdings nur, weil meine Nachbarin das ganze Glossar von vorne bis hinten vollgeschrieben hatte. Sie musste dann ohne weiterschreiben!
Also aufpassen und nur das machen was der Lehrstuhl erlaubt!
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."