Größenabhängige Rechnungslegungsvorschriften für KapitelGes

Dr Franke Ghostwriter
Größenabhängige Rechnungslegungsvorschriften für Kap.Ges.

Hallo zusammen,

hab mal ne kurze Frage. Wenn ich eine Kap.Ges. habe die in folgende Größenklassen eingeteilt wird:

01 groß
02 klein
03 klein

ist dann die Rechtsfolge

01 groß
02 groß
03 klein oder mittel????

Kann ich direkt von groß auf klein springen?

Danke für eure Hilfe!
 
also das heißt ich kann direkt von groß auf klein gehen - aber auch in mittel???
naja echt schwierig - hoffentlich kommt so was nicht dran...weiß aber sonst auch nicht wo man noch fragen kann!?


Ja, ich hatte auch ueberlegt, ob ich einfach die "Mitte" ueberspringen kann. Aber ich wuerde erst einmal mittel nehmen. Vllt wegen "Stetigkeit" etc., ach, das gilt ja nur fuer GOB. Ich glaube ich dreh so langsam durch😱
Denkt ihr ne Mail an den Lehrstuhl bringt noch was. Ob die freitags arbeiten??? Naja, ich probier's einfach. Ich werde die Antwort auf jeden Fall hier posten.

Ich faende die Aufgabe mit den Groessenklassen eigentlich schon sehr nett, muss man ja eigentlich nichts fuer koennen... aber dann kommen immer wieder so kleine Gemeinheiten und das kostet dann nur schoene Punkte.

Gruss Snowman
 
Erst einmal danke an Marianne! Aber man glaubt es kaum, ich habe auch bereits eine Antwort vom Lehrstuhl erhalten.

"die Rechtfolgen treten ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die Grenzen über- bzw. unterschritten werden. In Ihrem Beispiel 2x klein, d.h. die Gesellschaft ist jetzt eine kleine Kapitalgesellschaft (ohne erst mittelgroß zu sein)."

Also wird Marianne bestaetigt und wir koennen uns eventuell auf schoene Punkte freuen!

Viel Erfolg weiterhin!
 
Hallo!
Erst einmal danke an Marianne! Aber man glaubt es kaum, ich habe auch bereits eine Antwort vom Lehrstuhl erhalten.

"die Rechtfolgen treten ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die Grenzen über- bzw. unterschritten werden. In Ihrem Beispiel 2x klein, d.h. die Gesellschaft ist jetzt eine kleine Kapitalgesellschaft (ohne erst mittelgroß zu sein)."

Also wird Marianne bestaetigt und wir koennen uns eventuell auf schoene Punkte freuen!

Viel Erfolg weiterhin!

Ach ist es nicht schoen... So einen Tag vor der Klausur erhalte ich eine weitere EMail. (Ich hatte sie an beide Lehrstuehle losgeschickt)


"Sehr geehrte Frau...,

von Herrn Holtrup erhielt ich Ihre Anfrage.
Der § 267 Abs. 4 HGB gibt hier genaue Auskunft.
Allerdings gibt es oft Missverständnisse, denn häufig werden „Einstufung" und „Rechtsfolge" verwechselt. Die Rechtsfolgen der Merkmale verändern sich erst dann, wenn eine Kapitalgesellschaft an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einer niedrigeren oder höheren Rechtsfolge zuzuordnen ist.

In dem von Ihnen genannten Beispiel wäre das Jahr 3 das erste Jahr, in dem die Kapitalgesellschaft der niedrigeren Rechtsfolge „klein" zuzuordnen wäre, denn im Jahr 2 wäre sie ja der Rechtsfolge „mittel" zuzuordnen, wenn nicht die Bedingung der zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahre gelten würde. Die Bedingung, dass die Kapitalgesellschaft für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre einer niedrigeren Rechtsfolge zuzuordnen ist, ist im Jahr 3 für "mittel" erfüllt, d. h. Wechsel zu "mittel".


Genaue Ausführungen finden Sie in Kurs 29, Kurseinheit 2, Gliederungpunkt 3.1.2.

Viel Erfolg für Ihre Klausur.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Lühr

FernUniversität in Hagen
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre,
insb. Steuer- und Prüfungswesen"


Also verwirren kann man uns sehr gut😀.... Ich bleibe aber bei der ersten Aussage, da stand ja was im HGB Kommentar und das ist mir lieber. Im Zweifelsfall habe ich beide Email-Antworten an den jeweils anderen Lehrstuhl geschickt. Also muessten beide Ergebnisse richtig gewertet werden.

Lasst Euch nicht verunsichern und viel Erfolg uns allen fuer morgen!😎

Gruss Snowman
 
WICHTIG FEHLINFO DER UNI

Hallo nochmal an alle!

Ich habe soeben noch eine Email erhalten.

Sehr geehrte Frau ,
ich bitte vielmals um Entschuldigung.
Bei meiner Antwort bin ich von dem falschen Beispiel ausgegangen, nämlich
Jahr 01 groß
Jahr 02 mittel
Jahr 03 klein
Eine Anfrage zu dem Beispiel hatte ich kurz vorher beantwortet und versehentlich den Text in Ihre Antwort übernommen, ohne zu beachten, dass Ihr vorgegebenes Beispiel ein anderes ist. Richtig ist die Anwort von Herrn Wehrmann.
Ob Sie mir das verzeihen können?
Um so mehr Erfolg wünsche ich für Ihre morgige Klausur.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Lühr

Somit stimmt unsere Einschaetzung!
 
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