Grundprinzipien des deutschen Privatrechts

Dr Franke Ghostwriter
Habe mal eine Frage und hoffe, dass Jemand diese beantworten kann.
Bei der Klausur vom September 2005 geht es in der ersten Aufgabe um die Grundprinzipien des deutschen Privatrechts. Was dazu gehört.
Leider steht es im Skript nicht eindeutig und auch Google spuckt keine eindeutigen Lösungen aus.
A Gleichbehandlung (Ja, ist klar, steht auch so im Skript)
B Vertragsfreiheit (Ja, ist auch klar steht auch im Skript)
C Vereinigungsfreiheit (tendiere zu ja )
D Kontrhierungszwang ( nein, ist falsch)
E Testierfreiheit ( Hier weiß ich nicht weiter)

Das Problem bei solchen Aufgaben ist ja, daß es eine m aus 5 war und wenn man hier falsch oder gar nicht ankreuzt gibs 0 Punkte.
 
Hallo Ihr!
Habe mal eine Frage und hoffe, dass Jemand diese beantworten kann.
Bei der Klausur vom September 2005 geht es in der ersten Aufgabe um die Grundprinzipien des deutschen Privatrechts. Was dazu gehört.
Leider steht es im Skript nicht eindeutig und auch Google spuckt keine eindeutigen Lösungen aus.
A Gleichbehandlung (Ja, ist klar, steht auch so im Skript)
B Vertragsfreiheit (Ja, ist auch klar steht auch im Skript)
C Vereinigungsfreiheit (tendiere zu ja )
D Kontrhierungszwang ( nein, ist falsch)
E Testierfreiheit ( Hier weiß ich nicht weiter)

Das Problem bei solchen Aufgaben ist ja, daß es eine m aus 5 war und wenn man hier falsch oder gar nicht ankreuzt gibs 0 Punkte.
A) ist richtig, vor dem gesetz ist jeder gleich
B) ist richtig, kannst selbst entscheiden ob du Verträge eingehst oder nicht
C) ist auch richtig, du kannst die Personen mit denen du Vertrag eingehst selbst wählen
D) ist falsch
E) lt.unserer Mentorin richtig, denn du kannst selbst entscheiden ob du ein Testament verfasst oder nicht und was drinsteht

Kriegt man denn bei der Bewertung wenn z.B. von diesen 4 drei richtig angekreuzt sind nicht ein paar Teilpunkte????
LIebe Grüße Sabrina
 
Hallo Ihr!
Habe mal eine Frage und hoffe, dass Jemand diese beantworten kann.
Bei der Klausur vom September 2005 geht es in der ersten Aufgabe um die Grundprinzipien des deutschen Privatrechts. Was dazu gehört.

A Gleichbehandlung (Ja, ist klar, steht auch so im Skript)
B Vertragsfreiheit (Ja, ist auch klar steht auch im Skript)
C Vereinigungsfreiheit (tendiere zu ja )
D Kontrhierungszwang ( nein, ist falsch)
E Testierfreiheit ( Hier weiß ich nicht weiter)



Richtig: A, B
Falsch: C (Weil eine Vereinigung bilden, was völlig anderes ist und z.B. staatsfeindliche Vereinigungen nicht gebildet werden dürfen).
Falsch: D (den Kontrahierungszwang gibt es nur für bestimmte Firmen, Monopolisten?).
Falsch: E (trifft eher auf sowas wie Testament zu).
 
A Richtig
Grundsatz der formalen Gleichbehandlung = Rechtsgleichheit aller Staatsbürger​

B Richtig
Privatautonomie Rechtsgeschäfte
Freiheit des einzelnen, seine Rechtsverhältnisse weitgehend nach seinem Willen zu gestalten.
Zwar auch im GG geregelt, aber zusätzlich eben auch noch für das Privatrecht!​

C Falsch
Kein Grundprinzip des deutschen Privatrechts, sondern durch Grundgesetzt gewährleistet. (Grundrecht!!!!) Art 9 GG

D Richtig
In der Privatautonomie eine Einschränkung des Vertragsrechts.
Ausnahme vom Grundsatz der Vertragsfreiheit, die sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Gestaltung des Vertrags bezieht​

E Falsch
Testierfreiheit ist die vom Erbrecht im objektiven Sinn eingeräumte Möglichkeit, in den Grenzen des Pflichtteilsrechts frei durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen.
Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist in Deutschland grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert. Sie findet ihre Grenze im Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilberechtigten.​
 
Hallo!
Also D = Kontahierungszwang ist ganz klar falsch! (glaube ich zumindest)
Da sich Kontrahierungszwang (= Verpflichtung einen Vertrag zu schließen) sich mit der Vertragsfreiheit widerspricht.

Und gerade deshalb halte ich es für ein Grundprinzip des Privatrechts, dass die Post, die Telekom oder irgendein Verkehrsbetrieb sich nicht auf ebendiese Vertragsfreiheit berufen können und Leistungen verweigern können, die man sonst von keinen anderen Privatanbietern erhalten kann.
 
Ach ja, E Testierfreiheit ist auch richtig siehe hier.
Allerdings steht dort auch, daß der Kontrahierungszwang als Einschränkung der Privatautonomie zu sehen ist. Z.B. bei Monopolstellung.
Ich weiß nicht mehr, was ich glauben soll.
Auf der einen Recht-Seite steht ja, es gehört dazu und auf der anderen steht nein, es gehört nicht dazu.


https://www.tu-cottbus.de/ZfRV/Foli...ndprinzipien Privatrecht Kontrahierungszwang"
 
Soweit richtig erkannt, aber es werden in den Grundprinzipien des deutschen Privatrechts nicht nur die Freiheiten benannt... sondern auch Grenzen und Verpflichtungen angegeben... Kontahierungszwang ist eine solche Eingrenzung.

Andere wären:die Nichtigkeit von Verträgen; der Schutz des Schwächeren; die Guten Sitten; das Kartellrecht und eben der Kontrahierungszwang.

Das sind alles Punkte welche die Freiheiten beschränken! und als Grundprinzipien des deutschen Privatrechts zur Privatautonomie gehören.
 
Mit Verlaub, aber den Kontrahierungszwang als Grundprinzip (= grundsätzliches Prinzip, allgemeine Regel usw!) hin- und neben die anderen "echten" Grundprinzipien zu stellen ist doch absurd. Er war und ist immer die ganz große Ausnahme, auch wenn wir jetzt das unsägliche Anti-Diskriminierungsgesetz an der Backe haben.
 
Benderhag!
Nach einiger Überlegung stimmt es schon, was Du schreibst.
Denn, wie kann eine Ausnahme zu den eigendlichen Grundprinzipien gehören, da sich ja sonst Kontrahierungszwang und Vertragsfreiheit aufheben würden.
Man muss ja auch nicht jeden Kunden bedienen.
Auch die Stromanbieter, die Monopolstellung haben können ablehnen, wenn man z.B. seine Rechnung nicht bezahlt hat.
Folglich besteht auch hier keine Verpflichtung einen Vertrag abzuschließen, also auch kein Kontrahierungszwang.
 
achja:

Na gut... ich habe 4 Tage vor der Klausur weder den Nerv, noch die Lust soetwas ewig auszudiskutieren... wenn ihr meint...🙄

Nur als abschliessenden Hinweis... ist die Vertragsfreiheit im Rahmen der Privatautonomie als Grundprinzip des Privatrechtes geregelt.
Von dieser gibt es Ausnahmen... oben angeführt... eine dieser Ausnahmen ist auch der Kontrahierungszwang...
auch diese Ausnahmen werden in den Grundprinzipen benannt und damit geregelt.

Man sollte evtl doch ab und zu ins Skript schauen.....
 
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