Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Zum Thema Bankenaufsichtsrecht findest Du z.B. etwas in den Unterlagen zum Kolloquium vom 28.07.07 und im Monatsbericht 12/2006 der Deutschen Bundenbank.
Grundsatz I (quantitative Mindestkapitalstandards) wurde im Zuge von Basel II durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV) ersetzt. Hierbei enthält die SolvV neben dieser ersten Säule auch die dritte Säule (= Offenlegungsstandards).
Man, ich glaube das wird nicht einfach am Donnerstag...
Wenn ich das richtig verstehe entspricht also Grundsatz I der 1. Säule von Basel II. Ist dass dann 1:1 in die Solvabilitätsverordnung übernommen worden?
Bedeutet das, dass VaR = EL + UL ist?
Ich raff irgendwie den Zusammenhang zwischen VaR und den IRB-Ansätzen nicht.
...Ich gehe davon aus, dass der Lehrstuhl das nicht so genau nimmt, aber in der Umsetzung von Basel II in nationales Recht wurde die Unterscheidung zwischen Basis- und fortgeschrittenem IRBA nicht vorgenommen. Sprich es gibt - rein rechtlich - nur einen IRBA...
Das ist richtig und geht leider auch nicht viel anders, sonst wären die UL ja nicht mehr unexpected.😉Also braucht man den VaR und die EL um UL bestimmen zu können. Oder geht das auch irgendwie anders?
Äh, nicht so ganz. Der Konversionsfaktor ist aufsichtlich vorgegeben und eine prozentuale Größe zwischen 0 und 100%. Wie hoch genau der jeweils ist, hängt vom zu Grunde liegenden Geschäft ab.Wenn hingegen der Standard-Ansatz verwendet wird, ergibt sich das Risikopotential einfach aus
Risikopotential = Bemessungsgrundlage x Konversionsfaktor x KSA-Risikogewicht
Konversionsfaktor = Anzahl der Kredite?
Was mir nur nicht klar ist, wie man in diesem Fall die EL bestimmt, da diese ja noch das Eigenkapital korrigieren müssen.
Stimmt das soweit alles?
Die Bezeichnungen sind etwas unglücklich gewesen im alten Grundsatz I. In der SolvV gibt es Ausfallrisiken (im Prinzip Kreditrisiken), die hängen von der Bonität des Geschäftspartners ab. Bei einem Kredit eben die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers. In den IRB-Ansätzen sind das die UL, da die EL bereits durch entsprechende Risikovorsorge und Preissetzung (z.B. über den Zinssatz) abgedeckt sein sollten.Ich hatte mir aufgeschrieben, dass
Sind nicht Ausfallrisiken = Kreditrisiken?
- die Ausfallrisiken mittels Ratingverfahren (Standard- oder IRB-Verfahren) und
- Marktpreisrisiken, operationelle Risiken sowie Kreditrisiken mit dem VaR bestimmt werden
So wie ich das verstanden habe sind die EL = Kreditrisiken bzw. Ausfallrisiken und die UL = Marktpreisrisiken, richtig?
Und was ist mit den operationellen Risiken?
Nein, keinerlei mathematische Beziehung. Die eine Vorschrift hat nichts mit der anderen zu tun. Beide sollen lediglich dazu beitragen, die Risiken von Banken zu begrenzen. Die Bezugsgrößen sind ja auch voneinander verschieden.Zwischen den Liquiditätsvorschriften und den Solvabilitätsvorschriften gibt es keine mathem. Beziehungen, oder?
Das betraf ja die Marktpreisrisiken. Daher ist das noch immer aktuell. Durch Basel II hat sich nicht wirklich was im Bereich der Marktpreisrisiken verändert, die waren im Grundsatz I ja schon rech gut abgebildet. Daher wurden die bestehenden Regelungen auch übernommen.Ist das Handelsbuch noch aktuell? Gem. Grundsatz I wurde da ja unterschieden, wer was als Risikopotential einstufen muss.
Ja, da liegst Du richtig. In Säule 3 gibt es nichts zu rechnen und Säule 2 hat zwar was zum Rechnen, aber das dann höchstens im Rahmen von Sanktionsmaßnahmen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das abgefragt werden soll. Die LiqV würde sich anbieten, da als Rechnerei einfacher als SolvV, aber auch da würde ich mich nicht all zu verrückt machen. Das Prinzip ist nicht so schwierig! 🙂Wenn in der Klausur was zum Thema Bankenaufsicht zum Rechnen dran kommen sollte, dann kann es doch nur innerhalb der 1. Säule oder bzgl. der Liquiditätsvorschriften sein, oder?
IRB-Ansatz: EL = EAD x LGD x PDIn der SolvV gibt es Ausfallrisiken (im Prinzip Kreditrisiken), die hängen von der Bonität des Geschäftspartners ab. Bei einem Kredit eben die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers. In den IRB-Ansätzen sind das die UL, da die EL bereits durch entsprechende Risikovorsorge und Preissetzung (z.B. über den Zinssatz) abgedeckt sein sollten.
Um die Marktpreisrisiken zu ermitteln benutzt man dann ebenfalls Standardverfahren / IRB + VaR, wobei man zwischen Handelsbuchinstituten und Nichthandelsbuchinstituten unterscheiden muss....?Die Marktrisiken sind die Risiken, die den Marktpreis einer z.B. Anleihe beeinflussen, aber eben nicht in der Bonität des Emittenten begründet sind. Der Preis eines Wertpapiers ist jaz zum Beispiel auch von allgemeinen Marktbewegungen (z.B. Krisen in einer Branche) abhängig.
kann man das irgendwie berechnen? Sagt jetzt bitte nicht Standardansatz oder IRB + VaR...Das operationelle Risiko besteht neben den beiden obigen Risikoarten als dritte Risikokategorie. Das ist ganz neu im Vergleich zum alten Grundsatz I. Zu diesen Risiken gehören z.B. menschliches Versagen, Brand im Rechenzentrum, Diebstahl etc. Also eigentlich all die Dinge, die eine Bank nicht unmittelbar durch Gestaltung ihres Primärgeschäftes beeinflussen kann.
Es gibt einfach Dinge, die wollen einem nicht in die Birne. Und ich hoffe, ich kann helfen. Die Sachen, bei denen ich mir jetzt nicht sicher bin, kennzeichne ich jetzt einfach mal entsprechend und schau's mir morgen im Büro zusammen mit der SolvV an. Dann sollte ich wieder Sicherheit gewinnen.😉danke sunshine, aber ich blick es leider immer noch nicht (ich bin doch sonst nicht so blöd 😕).
Ja, Ausfallrisiken und Marktpreisrisiken werden getrennt voneinander ermittelt. Sprich sie sind beide Bestandteile des Risikopotenzials, die aber nichts miteinander zu tun haben, sondern sich aufgrund unterschiedlicher Ursachen ergeben. Grob gesagt resultieren Ausfallrisiken aus der Person des Schuldner und Marktpreisrisiken aus Bewegungen des Marktes. Nimm eine Anleihe: Die kann ausfallen, weil der Emittent insolvent wird. Du kannst aber auch Verluste erleiden, weil sich der Kurs der Anleihe nach unten bewegt (angenommen, Du hast sie direkt und ohne Gegengeschäft im Bestand) und Grund für diese Bewegung sind nicht schlechte Nachrichten über den Emittenten sondern eine Rezession, die dazu führt, dass die Branche (z.B. Bau) schlecht angesehen wird, obwohl der Emittent selbst noch erste Bonität hat (zugegeben: etwas konstruiert, gerade mit Bau, aber egal).Ist es so, dass man die Ausfallrisiken und die Marktpreisrisiken komplett getrennt ermittelt, wobei man bei BEIDEN entweder Standardverfahren und IRB + VaR anwenden kann?
Genau das muss ich mir morgen nochmal in Ruhe anschauen, bevor ich hier steif und fest was falsches behaupte. Sorry.😱Gehören IRB + VaR IMMER zusammen?
IRB-Ansatz: EL = EAD x LGD x PD
hier kommen doch keine UL drin vor?? Oder schließt der Begriff "IRB-Ansatz" den VaR tatsächlich mit ein?
Die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, hier des haftenden Eigenkapitals erfolgt in jedem Fall unabhängig vom verwendeten Ansatz und ist in § 10 KWG geregelt. Demnach gehören Vorsorgereserven nach § 340f HGB zum Ergänzungskapital einer Bank. Bei IRBA-Banken dann auch noch anerkennungsfähige Wertberichtigungen (die Formulierung ist ehrlich gesagt ziemlich konfus). Ergo: EL in Form von Risikovorsorge wird eben nicht vom EK abgezogen sondern dazu gezählt. (Oh Gott, hoffentlich erzähl ich gerade keinen Stuss!)Und bei der Ermittlung der Ausfallrisiken, sowohl bei Standardverf. als auch bei VaR+IRB, wird das EL dann nicht mehr vom Eigenkapital abgezogen oder wie???
Wie ich oben schon schrieb: Standardverfahren oder eigene Modelle, die kein IRBA sind. Genau, und dann wird die Unterscheidung zwischen Handelsbuch- und Nichthandelsbuchinstitut relevant. Und zwar, weil Handelsbuchinstitute die Aktien- und Zinsrisiken aus dem Handelsbuch zusätzlich berücksichtigen müssen.Um die Marktpreisrisiken zu ermitteln benutzt man dann ebenfalls Standardverfahren / IRB + VaR, wobei man zwischen Handelsbuchinstituten und Nichthandelsbuchinstituten unterscheiden muss....?
'tschuldige, aber: Ermittlung eben über den jeweiligen Ansatz. Nicht ganz unkompliziert. Nichts für eine Klausur jedenfalls. Dafür eignen sich allerhöchstens die Standardansätze und selbst da liefert das Skript zu wenig, um Berechnungen des Risikos in der Klausur zu verlangen. Da kann's höchstens um inhaltliche Aspekte a la erläutern Sie hinauslaufen.kann man das irgendwie berechnen? Sagt jetzt bitte nicht Standardansatz oder IRB + VaR...
Im Prinzip einfach addieren.😀So: Wie aggregiere ich denn dann die 3 Risiko-Arten zum Risikopotential?
So, und jetzt mal bitte einfach durchatmen. Ich geh mal noch was in den Untiefen meines PCs suchen, was Dir vielleicht hilft. Mal schauen, ob ich's finde.Ich krieg die Krise, ich steig einfach nicht durch... Mein Skript ist von 2004, habt ihr evtl. neuere oder bin ich einfach zu stulle? 😱
... Chocoholic, korrigier mich bitte, wo ich falsch liege.
Und bei der Ermittlung der Ausfallrisiken, sowohl bei Standardverf. als auch bei VaR+IRB, wird das EL dann nicht mehr vom Eigenkapital abgezogen oder wie???
Die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, hier des haftenden Eigenkapitals erfolgt in jedem Fall unabhängig vom verwendeten Ansatz und ist in § 10 KWG geregelt. Demnach gehören Vorsorgereserven nach § 340f HGB zum Ergänzungskapital einer Bank. Bei IRBA-Banken dann auch noch anerkennungsfähige Wertberichtigungen (die Formulierung ist ehrlich gesagt ziemlich konfus). Ergo: EL in Form von Risikovorsorge wird eben nicht vom EK abgezogen sondern dazu gezählt. (Oh Gott, hoffentlich erzähl ich gerade keinen Stuss!)
IRB-Ansatz: EL = EAD x LGD x PD
hier kommen doch keine UL drin vor?? Oder schließt der Begriff "IRB-Ansatz" den VaR tatsächlich mit ein?
Standard ist halt das, was alle können (sollten). Denk Dir mal drei verschiedene Namen dafür aus.😱 Nee, das ist schon gut so. Aber man muss halt wissen, in welcher Risikokategorie man unterwechs ist, damit man weiß, was bei welchem Standard zu tun ist.sorry für das schicke Layout 🙄
Ist echt genial, das einfach alles erstmal 'Standardansatz' genannt wird.
Standrad
Na, das mit dem Standrad ist ja nun ganz einfach: Das ist ein Fahrrad, dass schon länger nicht mehr bewegt wurde. Ein Standrad eben. Je nachdem wo das steht, kann das ein nicht zu vernachlässigendes operationelles Risiko darstellen.😛😉