danke sunshine, aber ich blick es leider immer noch nicht (ich bin doch sonst nicht so blöd 😕).
Es gibt einfach Dinge, die wollen einem nicht in die Birne. Und ich hoffe, ich kann helfen. Die Sachen, bei denen ich mir jetzt nicht sicher bin, kennzeichne ich jetzt einfach mal entsprechend und schau's mir morgen im Büro zusammen mit der SolvV an. Dann sollte ich wieder Sicherheit gewinnen.
😉
Ist es so, dass man die Ausfallrisiken und die Marktpreisrisiken komplett getrennt ermittelt, wobei man bei BEIDEN entweder Standardverfahren und IRB + VaR anwenden kann?
Ja, Ausfallrisiken und Marktpreisrisiken werden getrennt voneinander ermittelt. Sprich sie sind beide Bestandteile des Risikopotenzials, die aber nichts miteinander zu tun haben, sondern sich aufgrund unterschiedlicher Ursachen ergeben. Grob gesagt resultieren Ausfallrisiken aus der Person des Schuldner und Marktpreisrisiken aus Bewegungen des Marktes. Nimm eine Anleihe: Die kann ausfallen, weil der Emittent insolvent wird. Du kannst aber auch Verluste erleiden, weil sich der Kurs der Anleihe nach unten bewegt (angenommen, Du hast sie direkt und ohne Gegengeschäft im Bestand) und Grund für diese Bewegung sind nicht schlechte Nachrichten über den Emittenten sondern eine Rezession, die dazu führt, dass die Branche (z.B. Bau) schlecht angesehen wird, obwohl der Emittent selbst noch erste Bonität hat (zugegeben: etwas konstruiert, gerade mit Bau, aber egal).
So, beim Ausfallrisiko kann man jetzt das Standardverfahren oder einen der IRB-Ansätze verwenden. Wobei beim Standardverfahren auf externe Ratings (von Ratingagenturen) oder reine aufsichtliche Bonitätsgewichte aufgrund der Schuldnergruppe (wenn kein externes Rating vorhanden) als Grundlage dienen. Bei den IRB-Ansätzen ist immer ein internes Rating der Bank die Grundlage für die Bestimmung des Bonitätsgewichts. Dieses interne Rating materialisiert sich in Form einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PD). Und die Bank kann noch mehr (LGD, EAD) selbst schätzen oder auf die aufsichtlichen Werte zurück greifen. Die Wahl zwischen den Ansätzen obliegt dem Kreditinstitut.
Beim Marktpreisrisiko können die vorgegebenen Standardverfahren verwendet werden oder eben eigene Risikomodelle, die in aller Regel auf dem VaR basieren. Zum Einsatz kommen in dem Fall z.B. Monte-Carlo-Simulationen oder historische Simulationen.
Im Prinzip kannst Du in beiden Fällen davon sprechen, dass es Standardverfahren oder eigene Risikomodelle gibt. Die eigenen Risikomodelle beruhen beim Ausfallrisiko jedoch auf internen Ratings (deswegen IRB) und daraus resultierenden Ausfallwahrscheinlichkeiten und beim Marktpreisrisiko auf der Entwicklung von Marktpreisen. (hm, doppelmoppel irgendwie)
Gehören IRB + VaR IMMER zusammen?
IRB-Ansatz: EL = EAD x LGD x PD
hier kommen doch keine UL drin vor?? Oder schließt der Begriff "IRB-Ansatz" den VaR tatsächlich mit ein?
Genau das muss ich mir morgen nochmal in Ruhe anschauen, bevor ich hier steif und fest was falsches behaupte. Sorry.
😱
Und bei der Ermittlung der Ausfallrisiken, sowohl bei Standardverf. als auch bei VaR+IRB, wird das EL dann nicht mehr vom Eigenkapital abgezogen oder wie???
Die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, hier des haftenden Eigenkapitals erfolgt in jedem Fall unabhängig vom verwendeten Ansatz und ist in § 10 KWG geregelt. Demnach gehören Vorsorgereserven nach § 340f HGB zum Ergänzungskapital einer Bank. Bei IRBA-Banken dann auch noch anerkennungsfähige Wertberichtigungen (die Formulierung ist ehrlich gesagt ziemlich konfus). Ergo: EL in Form von Risikovorsorge wird eben nicht vom EK abgezogen sondern dazu gezählt. (Oh Gott, hoffentlich erzähl ich gerade keinen Stuss!)
Um die Marktpreisrisiken zu ermitteln benutzt man dann ebenfalls Standardverfahren / IRB + VaR, wobei man zwischen Handelsbuchinstituten und Nichthandelsbuchinstituten unterscheiden muss....?
Wie ich oben schon schrieb: Standardverfahren oder eigene Modelle, die kein IRBA sind. Genau, und dann wird die Unterscheidung zwischen Handelsbuch- und Nichthandelsbuchinstitut relevant. Und zwar, weil Handelsbuchinstitute die Aktien- und Zinsrisiken aus dem Handelsbuch zusätzlich berücksichtigen müssen.
kann man das irgendwie berechnen? Sagt jetzt bitte nicht Standardansatz oder IRB + VaR...
'tschuldige, aber: Ermittlung eben über den jeweiligen Ansatz. Nicht ganz unkompliziert. Nichts für eine Klausur jedenfalls. Dafür eignen sich allerhöchstens die Standardansätze und selbst da liefert das Skript zu wenig, um Berechnungen des Risikos in der Klausur zu verlangen. Da kann's höchstens um inhaltliche Aspekte a la erläutern Sie hinauslaufen.
So: Wie aggregiere ich denn dann die 3 Risiko-Arten zum Risikopotential?
Im Prinzip einfach addieren.
😀
Ich krieg die Krise, ich steig einfach nicht durch... Mein Skript ist von 2004, habt ihr evtl. neuere oder bin ich einfach zu stulle? 😱
So, und jetzt mal bitte einfach durchatmen. Ich geh mal noch was in den Untiefen meines PCs suchen, was Dir vielleicht hilft. Mal schauen, ob ich's finde.