Grundstudium - Kurs 05040 - Einführung jur. Arbeitstechnik + zivilr. Fallbearbeitung

Ihr alle!
Hat eigentlich außer mir noch jemand diesen (fakultativen) Kurs belegt und die Lotse-Einsendeaufgabe, die bis zum 12.05. abzugeben war, online eingeschickt? Habt Ihr schon irgendwelche Ergebnisse? Soll doch angeblich mit der Korrektur recht schnell gehen, wenn man die Aufgaben online eingibt - hab aber noch nix gehört... Ist das normal oder muss ich mir Sorgen machen???

Liebe Grüße an alle,
Chrissi.
 
ich habe auch noch nix. Also, mach Dir keine Sorgen:🙂))
Auf meine Anfragen an der Uni bekomme ich auch keine Antworten. Es dauert da also etwas länger. Ich dachte auch, dass die Lotse-Aufgaben nach dem 12. automatisch per Email ber mir ankommen. Ist aber nicht so🙁(

ralf
 
Ich will nun endgültig meine Anmeldung für das Zusatzstudium auf den Weg bringen und hänge noch an diesen Punkten:

Ist dieser Kurs 5040 eigentlich identisch mit der KE 5 aus dem BOL-Propädeutikum? Davon habe ich nämlich die Unterlagen und könnte mir somit die Belegung sparen, da es ja ein fakultativer Kurs ist.
Oder was spricht sonst eindeutig für die Belegung.

Hat jemand den Kurs 5310 Juristische Methodenlehre (auch fakultativ) belegt? Ist der sinnvoll/notwendig ? Laut Kurzbeschreibung fängt das im 16.Jh an, das hat mich etwas abgeschreckt.

Für Meinungen dankbar - Gruß Eliza
 
Eliza,
ich finde, der Lehrstuhl hat diesem Kurs völlig falschen Namen gegeben. Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich mehr über die konkreten Methoden und Instrumente der Rechtswissenschaft erfahre. Leider nicht. In diesem Kurs lernst Du ja wirklich nur die Geschichte der Rechtswissenschaft. Natürlich auch diese ist sehr wichtig, damit man ja weiß, wie es auch mal war. Aber dann würde ich diesen Kurs "Geschichte der Rechtswissenschaft" nennen und nicht "Juristische Methodenlehre".

Ob Du ihn nun belegst, hängt ja von Dir ab. Du musst dann zwei Aufgaben abgeben, die benotet werden.

Ich habe ihn mitgemacht, aber so ganz glücklich bin ich über diesen Kurs nicht.

Meiner Meinung nach sollte man sich verstärkt in diesem Zusatzstudium mit gegenwärtigen Methoden, Instrumenten, Argumentationsformen und Schemata etc. beschäftigen, um so auch besser die anfallenden Probleme zu lösen.

Grüsse
Ralf
 
ich mache mich gerade an den ersten Teil von 5040 im WS 2005/06 und stoße gleich am Anfang auf ein kleines Problem, vielleicht habt Ihr das ja auch oder ich habe was übersehen.

Im Skript geht es nur um rechtsvernichtende und rechtshindernde Einwendungen. In den Aufgaben wird aber nach rechtshemmenden gefragt. Weitere Kategorie oder Überschneidung? In einem weiteren Skript (nicht von der FU) wir nur hemmend und hindernd beschrieben.

Was jetzt?

Danke im Voraus.
Tildchen
 
EA1 5040 Kurseinheit 1, Einsendeschluss 3.1.06

Hhhmmm. Hemmend und hindernd... ... ich dachte, das wäre das gleiche.

Hier sind übrigens mal zur Diskussion gestellt meine ersten Ideen zur LOTSE EA 1 5040 Kurseinheit 1, Einsendeschluss 3.1.06
1 ADE
2 A
3 E
4 C
5 ABE
6 AC
7 AD
8 C
9 B
10 AD

Was meint Ihr?
pho
 
Ich muß gestehen,
daß ich angesichts des Abgabetermins 3.1. die Durchsicht des Kurses noch ein wenig nach hinten geschoben habe. Vor Dezember guck ich mir das wohl nicht, werde dann noch meine Alternativen posten, sofern dann noch von Interesse.

Gruß ELiza
 
Tildchen,

vielleicht kommt meine Antwort zu spät...arbeite mich gerade so durch.

So wie ich das verstanden habe unterscheidet man zwischen:
- rechtshindernde Einwendungen
- rechtsvernichtende Einwendungen und
- rechtshemmende Einrede
Im Skript ist das etwas umständlich beschrieben. Ich habe www.wikipedia.de zu Rate gezogen.

Lg, Gema
 
Was meint Ihr denn eigentlich so zu meinen oben eingestellten Antworten zu EA1 5040 Kurseinheit 1, Einsendeschluss 3.1.06 ?
Mich würden weitere Meinungen, jetzt da der Einsendeschluss näher rückt, doch echt interessieren...
pho
 
pho schrieb:
Was meint Ihr denn eigentlich so zu meinen oben eingestellten Antworten zu EA1 5040 Kurseinheit 1, Einsendeschluss 3.1.06 ?
Mich würden weitere Meinungen, jetzt da der Einsendeschluss näher rückt, doch echt interessieren...
pho
So ein Zufall, heute habe ich mir die Aufgaben zum erstem Mal wieder vorgekramt, aber erstmal noch ein wenig im Skript geblättert.
Jetzt gucke ich mir Deine Antworten mal näher an und gebe später (evtl auch an den Feiertagen) meinen Senf dazu.
Gruß Eliza
 
pho,

so ich bin eigentlich einverstanden mit Deinen Lösungen,🙂
die beiden Aufgaben mit den §§ muß ich noch angucken.

Bei Aufgabe 9 könnte mir auch E gefallen ??
(von der Rechtsfolge ausgehend auf die Voraussetzungen:
A könnte von B das und das kriegen, wenn xxx Vorliegt;
dazu ist Voraussetzung).

Gibts noch andere Meinungen zu diesen Aufgaben ?

Gruß ELiza
 
pho und andere,

bin eben fertig geworden. Wegen weihnachtlichem Zeitmangel, notiere ich die Lösungen bei denen ich nicht ganz konform mit dir gehe. Die Kommentare fallen erst mal mager aus.

2) A - D
3) C - E
5) A - E (B nicht wegen dem Wort "alternativ", lt. § 305 II BGB müssen alle drei Voraussetzungen vorliegen)

7) D - E (Mit dieser Aufgabe habe ich Schwierigkeiten. Zunächst hatte ich auch A und D. Dann kam mir der Gedanke, dass auch beim "Beredten Schweigen des Gesetzes" in Ausnahmefällen (also unter Umständen?) eine Gesetzeslücke durch Analogie geschlossen werden kann - Bei A missfällt mir das Wort "Neuregelung")


Komme nicht weiter, die Tastatur klemmt, mist, Gema
 
da bin ich wieder, scheine das mit der Tastatur behoben zu haben 🙂

9) B - D (Für mich ist D eine Umschreibung für B)

Zu 2) Ihr habt Recht. D kommt hier nicht in Betracht, ist eine Einrede.

Hasta pronto, Monti
 
ähnlich

Bei 3 und bei 8 wollte ich C eigentlich nicht ... und bei 9 war ich mit E um ein paar Sekunden nur zu spät - die Heftabgabe online ist tatsächlich exakt um 0.00 Uhr 🙁

Selber schuld: Wegen der Feiertage alles aufn letzten Drücker angesehen ...

Gruß
R.
 
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