Grundstück / Gebäude Was zählt zu den AK?

Dr Franke Ghostwriter
Grundstück / Gebäude: Was zählt zu den AK?

Mit ist gestern abend aufgefallen, dass ich die Aufgaben zu Grund & Boden mit Gebäuden immer noch falsch mache.

Dabei ist ja hauptsächlich zu beachten, was zu den Anschaffungskosten zählt und was nicht! Hat man auch nur einen einzigen Wert falsch eingestuft (und das passiert mir fast immer), so ist die ganze (!) Aufgabe falsch. Daher will ich mir mal eine Liste machen, was dazugehört und was nicht. Wenn allen ein wenig was einfällt, bekommen wir eine vernünftige Liste hin.

Ich beginne einfach mal:

Anschaffungskosten:
- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten für die Eintragung der Grundschuld
- Maklerprovision

Keine Anschaffungskosten:
- Grundsteuer
- Versicherungen
- Finanzierungskosten

Gruß, Michael
 
Keine Anschaffungskosten:
- Grundbesitzabgaben

Zum Punkt Versicherungen:
- Wenn sie nichts mit der Herstellung / Beschaffung zu tun haben, sondern laufend anfallen, keine Anschaffungskosten. Zum Beispiel Feuerversicherung, die jedes Jahr anfällt.
- Bauherren-Versicherung, Bauherren Haftpflicht, Feuerrohbau-Versicherung, Bauleistungsversicherung (versichern Unfälle am Bau, Bauschäden durch Unwetter u.ä.) würden dagegen vermutlich zu den Herstellkosten zählen. Keine Ahnung, ob das schon mal vorkam.
 
Das stimmt allerdings, also mit Beurkundungsgebühr meinte ich die die für den Kaufvertrag an sich anfällt.
Diejenige Berurkundsgebühr mit dem tollen Namen:" Beurkundungsgebühr für die Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises" gehört nicht zu den Nebenkosten.
 
ich hätte da noch...

Gebühr für die Eigentumsübertragung
Kanalanschlussgebühren
Gutachtergebühren für die Wertermittlung
kalkulatorischer Zinsaufwand
Notarkosten für die Eintragung der Grundschuld
Beurkundungsgebühr für die Eintragung der Grundschuld
Amtsgerichtsgebühr für die Eigentumsübertragung
Amtsgerichtsgebühr für die Eintragung der Grundschuld

na, so langsam wird mir alles klar 🙄

Grundschuld ist ja nicht zwingend nötig, Darlehen auch nicht...
 
--BITTE NICHT BEACHTEN--


grundsätzlich gilt die kosten die einmalig anfallen gehöhren zu den anschaffungskosten.
so habs ich gelernt also eine transportversicherung bei einer maschine die zum beispiel für den transport in die fabrikhalle nötig ist kann somit auch als anschaffungskosten angerechnet werden.
 
Mobilien vs. Immobilien

Fuessi schrieb:
grundsätzlich gilt die kosten die einmalig anfallen gehöhren zu den anschaffungskosten.
so habs ich gelernt also eine transportversicherung bei einer maschine die zum beispiel für den transport in die fabrikhalle nötig ist kann somit auch als anschaffungskosten angerechnet werden.

... das mag bei "mobilien" ja durchaus korrekt sein, aber bei "immobilien" meiner Meinung nach nicht! ... bspw. provisionen für eine evtl. nötige Finanzierung

... lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren!
 
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