Härtefallantrag

Dr Franke Ghostwriter
ich bin leider letztes Semester zum dritten mal durch Internes ReWe durchgefallen und wollte mal fragen, ob irgend jemand Erfahrung mit einem Härtefallantrag hat und mir weiterhelfen kann.
Lg,Leili
 
Ich weiß, dass ich die Klausur auch ausgleichen kann. Hab mit 49 Punkten nicht bestanden. Wie ärgerllich, aber so ist es nun mal.
Wollte mir das Ausgleichen aber für zwei andere Klausuren "aufheben".
 
Wenn Du noch Optionen offen hast (2 Klausuren unter 50%, aber über 25%) ist noch kein Härtefall gegeben. Mal ganz davon abgesehen muß sowieso erst mal eine Härte vorliegen...
 
Die Härte liegt vor, da möchte ich aber aus persönlichen Gründen nicht näher drauf eingehen.
Das heißt, erst wenn ich durch zwei weitere Klausuren zum Dritten mal durchfalle kann ich einen Antrag stellen?
 
Das ist doch kein Härtefall! Die FU wird dies eher als Unvermögen - sorry, war jetzt nicht persönlich gemeint - werten.

Die FU-Seite gibt bei der Suche nach "Härtefall" keine Treffer an.
 
Ich meine mich zu erinnern dass ein Härtefall z.B bei schwerer Krankheit oder Pflege eines Angehörigen anerkannt werden kann.
 
Sorry, aber dann darf ich die Klausur erst gar nicht mitschreiben oder muss das vorher mit der FU klären.

Ich kann mich auch nicht darauf berufen, dass ich in meiner letzten Klausur sounssoviel Punkte verschenkt, weil deswegenunddeswegen.
 
Sorry, aber dann darf ich die Klausur erst gar nicht mitschreiben oder muss das vorher mit der FU klären.

Ich kann mich auch nicht darauf berufen, dass ich in meiner letzten Klausur sounssoviel Punkte verschenkt, weil deswegenunddeswegen.

Da bin ich ganz bei dir 🙂

Aber es scheint als läge im o.g. Fall sowieso kein Fall von Härte vor.

Es bleibt zu klären, ob die 25% Regel auch beim Ausschöpfen aller 3 Versuche angewendet werden kann. Nach meiner Auffassung des §19 Punkt 3 der Prüfungsordnung ist die Bachelorprüfung im vorliegenden Fall leider endgültig nicht bestanden.

(3) Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die in Absatz 1 und 2 genannten
Bedingungen nach Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten nicht erfüllt sind.

Aber zur genauen Klärung muss wohl das Prüfungsamt befragt werden.
 
Es bleibt zu klären, ob die 25% Regel auch beim Ausschöpfen aller 3 Versuche angewendet werden kann. Nach meiner Auffassung des §19 Punkt 3 der Prüfungsordnung ist die Bachelorprüfung im vorliegenden Fall leider endgültig nicht bestanden.

Das wäre doch mal wieder Unsinn. Dann sollte man doch sich lieber den dritten Versuch sparen...
 
Die Sache mit der 25 %-Regel hatte ich schon mal interessehalber mit dem PA geklärt.

Die 25 %-Regel kann definitiv auch bei Ausschöpfen aller drei Versuche angewandt werden.
 
Eine 25% Regel gibt es bei den B-Modulen nicht. Aber da man 8 Module schreiben darf, von denen 6 gewertet werden, kann man ja theoretisch bei 2 Modulen dreimal durchfallen...
 
eine 25% Regel gibt es bei den B-Modulen nicht. Aber da man 8 Module schreiben darf, von denen 6 gewertet werden, kann man ja theoretisch bei 2 Modulen dreimal durchfallen...
Ich will lieber nen Freiversuch.....aber das nur nebenbei 😀
Aber eigentlich sollte man es schaffen mit den ganzen Möglichkeiten, das Studium zu schaffen..
 
ACHTUNG

Sollte die Bachelorprüfung endgültig nicht bestand sein, kann man ja immer noch auf eine FH (euro fh) wechseln und die Prüfungen anerkennen lassen. Und die jeweils nicht anerkannten Prüfungen nachholen. Dann hat man auch einen Abschluss. Wenn auch nur einen Minder-Abschluss 🙂 an einer Minder-Universität 🙂
In Hamburg machen das so einige..
 
Ich finde es nicht in Ordnung, dass in diesem Forum FHs immer als grundsätzlich minderwertiger betrachtet werden. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 120.000 Beschäftigten und bei uns werden FH-Absolventen Uni-Absolventen vorgezogen (natürlich schlecht für mich 😱). Die Erfahrung hat gezeigt, dass FHler aufgrund der Pflichtpraktika eine realistischere Vorstellung von ihrer Zukunft haben und wesentlich schneller selbständig arbeiten können.
 
Ich finde es nicht in Ordnung, dass in diesem Forum FHs immer als grundsätzlich minderwertiger betrachtet werden. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 120.000 Beschäftigten und bei uns werden FH-Absolventen Uni-Absolventen vorgezogen (natürlich schlecht für mich 😱). Die Erfahrung hat gezeigt, dass FHler aufgrund der Pflichtpraktika eine realistischere Vorstellung von ihrer Zukunft haben und wesentlich schneller selbständig arbeiten können.

Wenns danach geht, dann können wir uns die Diskriminierung ja fast alle erlauben.
 
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