Hätte eine persönliche Frage zum Thema Arbeitsrecht... *Hoffe ich bin hier richtig & eine Antwort wä

Dr Franke Ghostwriter
Erstmal: ich weiß leider überhaupt nicht, ob meine Frage sich für dieses Forum eignet. Ich selbst bin in Kulturwissenschaften eingeschrieben und hab' hier also eigentlich gar nichts verloren.

Ich bräuchte aber unbedingt Meinungen oder einen Rat zu meinem Problem, hab' auch schon gegooglt, ist aber nicht so einfach eine klare Antwort zu finden.

*** Wenn also mein Beitrag überhaupt nicht hier herein gehört, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung!***

Zu meiner Frage:

Ich habe seit Anfang Januar einen 400-€-Job (also unter sechs Monate!), nun passt er mir so gar nicht mehr in den Kram (unbezahlte Überstunden; langer Anfahrtsweg; impulsiver & unreflektierter Chef, bin unterbezahlt, usw.). Ich bin die einzige "Angestellte" und für alles verantwortlich, wir haben aber nichts schriftlich vereinbart, was mein Gehalt, meine Arbeitszeiten, Kündigungsfristen usw. betrifft.

Mich stört die gesetzliche Kündigungsfrist (denn ich würde gerne kündigen), weiß allerdings überhaupt nicht was für ein Gesetz in meiner Situation greift, ich arbeite ja noch keine 6 Monate dort.

Kann ich vielleicht doch von heute auf morgen kündigen oder wie sieht die Lage in meinem Fall aus (k. Vertrag, k. Absprache - weder schriftlich noch mündlich)? Es ist halt schwer einen neuen Minijob zu bekommen, wenn man noch ein Monat im alten festhängt... .

Über ein paar Tipps, Anregungen & Fakten würde ich mich freuen.

Viele Grüße & danke für's Durchlesen und evtl. Antworten. Ansonsten: sorry wenn ich eben hier falsch bin!

Ginsberg
 
Dass der Vertrag nicht schriftlich ist, ist nicht relevant, dann greifen die gesetzlichen Fristen.

Laut Skript gilt Probezeit nur, wenn Sie ausdrücklich vereinbart worden ist. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Also bist du ganz normal beschäftigt, mit ganz normaler Kündigungsfrist, also 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Aber: alle Angaben ohne Gewähr ;o)
 
Kündigungsfrist beträgt 4 wochen, es gibt aber viele arbeitsgeber die da kulant sind und davon absehen.

schon mal an einen aufhebungsvertrag gedacht?
dort können arbeitnehmer ohne gesetzliche frist unternehmen verlassen

steht dir noch urlaub zu? dann nimm dir einfach für die restliche zeit urlaub, 24 tage stehen dir zu.
 
die 24 Tage gelten aber nur bei einer 6-Tage-Woche. Also ist bei einer normalen 5-Tage-Woche die Mindestdauer 20 Tage. Wenn sie erst seit 4 Monaten arbeitet hat sie auch nur Anspruch auf 6-7 Tage.

Einen Aufhabungsvertrag würde ich nur dann machen, wenn du schon einen neuen Job hast. Ansonsten bist zu für das Arbeitslosengeld für drei Monate gesperrt! Wobei du das bei einer Eigenkündigung auch wärst, oder? *grübel*
 
Sperrfrist beim Arbeitsamt ist bei einem 400€-Job wohl eher irrelevant...

Komme auch zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Fristen gelten, abzüglich Urlaubsanspruch (ggf. Überstunden??). Würde Dir zum Aufhebungsvertrag raten, falls Dein AG mitspielt.

Andere (ganz unjuristische) Betrachtungsweise: Was kann Dein AG machen, wenn Du einfach mal so auf nächste Woche kündigst? Auf Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfristen bestehen und Dich ggf. auf Arbeitsleistung bis dahin verklagen. Würde er das tun? Wohl eher nicht. Stattdessen würde er wohl eher Deinen noch ausstehenden Lohn einbehalten und warten, dass Du den einklagst...
Nicht missverstehen, ist keine Empfehlung meinerseits, denn man sieht sich immer zweimal im Leben... Ist aber da draußen im "wahren Leben" nicht seltene Praxis...

Alles Gute
Hannah
 
Ach ja, und das hier ist keine Rechtsberatung, sondern ganz laienhaftes Dahingeschreibe in einem selbstverständlich total hypothetischen Fall, oder???
 
Sperrfrist beim Arbeitsamt ist bei einem 400€-Job wohl eher irrelevant...

Komme auch zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Fristen gelten, abzüglich Urlaubsanspruch (ggf. Überstunden??). Würde Dir zum Aufhebungsvertrag raten, falls Dein AG mitspielt.

Andere (ganz unjuristische) Betrachtungsweise: Was kann Dein AG machen, wenn Du einfach mal so auf nächste Woche kündigst? Auf Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfristen bestehen und Dich ggf. auf Arbeitsleistung bis dahin verklagen. Würde er das tun? Wohl eher nicht. Stattdessen würde er wohl eher Deinen noch ausstehenden Lohn einbehalten und warten, dass Du den einklagst...
Nicht missverstehen, ist keine Empfehlung meinerseits, denn man sieht sich immer zweimal im Leben... Ist aber da draußen im "wahren Leben" nicht seltene Praxis...

Alles Gute
Hannah


genau so sehe ich es aus!! gut dass du das ausgesprochen hast vor mir, ich habs mich nämlich nicht getraut! haha

bei mir gab es auch so nen ähnlichen fall.

ich weiss nicht ob ich das hier so schreiben kann. aber....

ich hatte beim alten arbeitgeber gekündigt (keine probezeit, 400 Euro Job). hab die kündigungsfrist nicht eingehalten, weil ich nen neuen job angefangen habe, und habe sogar noch meinen lohn vom alten arbeitgeber erhalten.

habe irgendwo gelesen, dass die in so einen fall, einen teil vom lohn einbehalten können, als schadensersatz aber auch nicht 100%

mach dir mal wegen sowas keine sorge. da passiert eh nix.

und jaaa richtig, das hier ist keine rechtsberatung, das wollen wir mal nicht vergessen!
 
Danke erst mal für die zahlreichen Antworten! Es waren auf jeden Fall einige nützliche Anregungen & Fakten dabei. Ich weiß natürlich, dass das keine Rechtsberatung ist 🙂, aaaaber schon nicht schlecht! Also
 
ich habe auch eine private arbeitsrechtliche Frage, ich hoffe jemand kann mir die beantworten.
Ich bin momentan als Vollzeit-Student an der FU eingeschrieben, suche aber in den nächsten Monaten eine Festanstellung in Vollzeit.
Darf mich ein Arbeitgeber überhaupt als Vollzeitstudent für eine Vollzeittätigkeit einstellen oder muss ich da zuerst auf Teilzeitstudium umstellen?
Von der praktischen Machbarkeit gibt das ja wenig Probleme - wenn ich zu viele Module habe und mir die Zeit nicht reicht, melde ich mich einfach bei weniger Klausuren an.
Aber geht das auch rein (arbeits)rechtlich?

Liebe Grüße und schonmals
 
ja möglich isses, halt nur die frage, wie lange du den stress mit arbeit und studium durchhälst.
aber wie gesagt, möglich isses, mein arbeitgeber hat sich auch nicht drum gekümmert ob ich noch studiere oder net.

du kannst ja auf teilzeit umstellen und dennoch vollzeit belegen, ist ja auch ne alternative.
 
bödde bödde, stand ja selbst vor dem selben problem. bin jetzt immernoch vollzeit eingeschrieben, überlege aber next semester auf teilzeit umzustellen.
 
Solange man nicht an den Bafög Tropf dran hängt oder studentisch krankenversichert ist, kann man sich sowohl als Teilzeit alsauch Vollzeit eingeschrieben sein. Da gibt es dann keinen Unterschied. So wie ich das verstanden habe, ist jedoch im BOL die Frist zur Einreichung der Bachelorarbeit von der Einschreibung Vollzeit/Teilzeit abhängig. Teilzeitstudierende bekommen dafür etwas mehr Zeit. Ist aber erst im letzten Semester somit von Beachtung.
 
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