Haftungsausschluss bei Fortführung der firma

Dr Franke Ghostwriter
Hier kurz die frage:

in der Lösung der EA von 10/07 steht :

"aufgabe 9, D: die einzige möglichkeit sich der haftung zu entziehen,besteht darin,dass er einen haftungsausschluss im handelsregister eintragen und bekannt machen lässt"

laut Lösung falsch, weil (und jetzt kommts 😉 typische Antwort für den lehrstuhl 😀)
: " D ist falsch, denn es gibt noch weitere alternativen, sich der haftung zu entziehen"

meine Frage ist : welche alternativen wären das denn ? meint er die fortführung unter einem anderen namen, bzw unternehmensbezeichnung ?


grüße

christian
 
1. Möglichkeit: Firma nicht fortführen
2. Möglichkeit: Firma fortführen und Haftungsausschluss eintragen lassen (=Aufgabe)
3. Möglichkeit: Firma fortführen und Haftungsausschluss dem Dritten mitteilen (§ 25 II HGB)

Damit ist D definitv (wegen "die einzige Möglichkeit") falsch.
Allerdings halte ich die Musterlösung auch nicht für richtig...
 
Hehe, okay, so einfach ist es manchmal. dachte jetzt käme noch irgendein knaller 😀 weitere möglichkeiten wären auch:

4. auswanderung nach mexico (bei gleichzeitiger begleitung von "goodby deutschland"
5. den ganzen quatsch mit der firma sein lassen und beim onkel günter inna´firma als lagerarbeiter anfangen 😀

nein, war nur ein kleiner scherz. ich bin nur den ganzen tag schon am recht lernen und wunder mich immrr wieder über die Frage stellungen des lehrstuhles. 🙂 threat kann geschlossen werden !!!


PS: cepebe schau doch mal bitte in deine PN Fach rein.
 
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