Also wissen nicht, aber gerade dann, wenn ausdrücklich auf steuerrecht verwiesen ist, würde es für mich plausibel erscheinen sie nicht zu verwenden, da sie ja im steuerrecht nicht mehr gebraucht werden darf....
ansonsten denke ich, gibt es viele stellen in der Klausur, wo Abschreibungen vorkommen können und ich würde sie da überall anwenden....
Aber wie gesagt ohne Gewähr.....wie immer gilt, wer 100%ige Sicherheit will sollte den Lehrstuhl fragen...