HGB Vorschriften

Dr Franke Ghostwriter
beim lösen der Einsendearbeiten für den Jahresabschluß lag ich doch das ein oder andere mal bei den ersten Aufgaben daneben.
Wie ist es zu werten, wenn bestimmte Vorschriften für alle Kaufleute gelten, in dem Abschnitt für Kapitalgesellschaften aber Detaillierungen sind?
Beispiel:
Frage: Die Guv-Rechnung darf nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden
Im HGB §242 Absatz 2 Er hat .....(Gewinn und Verlustrechnung) aufzustellen.
Im HGB §275 Die GuV ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren....aufzustellen (für Kapitalgesellschaften)

Antwort: In der EA ist nun die richtige Antwort für alle Kaufleute
Ist also die feinere Gliederung somit auch für alle Kaufleute gültig sofern nicht explizit auf Kapitalgesellschaften hingewiesen wird?
Vielen Dank für Antwort.
Sg Frank
 
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