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Doch das steht bei klausurhinweise oder so ähnlich suche mal etwas genauer
ich glaube man darf randbemerkungen machen bzw. querverweise aber nicht das glossar mit beispielen vollschreiben aber am besten erkundigst du dich da nochmal beim lehrstuhl möchte dir nichts verkehrtes sagen
 
doch das steht bei klausurhinweise oder so ähnlich suche mal etwas genauer
ich glaube man darf randbemerkungen machen bzw. querverweise aber nicht das glossar mit beispielen vollschreiben aber am besten erkundigst du dich da nochmal beim lehrstuhl möchte dir nichts verkehrtes sagen

Die Hälfte davon ist schon verkehrt. 😡😡 Mit Beispielen vollschreiben darf man das Glossar natürlich nicht. Denn dann wird es einen bei der Klausur weggenommen.

Die Klausurhinweise findest du hier.
 
D😀😀

hi caro, beim lehrstuhl nachfragen ist so ne sache...ich hab das im letzten semester zweimal versucht und leider keine Antwort bekommen!

randbemerkungen find ich aber auch schon riskant - aber im endeffekt hängt eigentlich alles von der klausuraufsicht ab. mein glossar wurde z.B. gar nicht kontrolliert. aber selbst wenn ich mir viel reingeschrieben hätte, hätte es mir nichts gebracht. viel mehr als da drin steht braucht man eigentlich nicht; und wenn man den stoff nicht verstanden hat bringen einem irgendwelche bemerkungen im Skript auch nix - glaube ich zumindest😉

lg sina
 
Das sehe ich genauso sina, entweder man hat sich vorbereitet und das am besten sicher auch ein stück weit am glossar oder aber man hat nichts gemacht, nur dann bringt einem das glossar nicht, wenn man die formeln nicht versteht und alle richtigen lösungen zu den mc aufgaben sind da auch nicht drin
 
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