Hörerstatus / Belegung / Verkürzung

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Dr Franke Ghostwriter
ich hab ein Teilzeitstudium (arbeite nebenher in Vollzeit) Wirtschaftsinformatik im 2. Semester. Habe letztes Semester 2 Module geschrieben (und bestanden) und dieses Semester ebenfalls wieder mit 2 Modulen angesetzt.

Nun würde ich gerne nächstes Semester 3 Module in Angriff nehmen (31221 Einführung in die objektorientierte Programmierung; 31021 BWL II, 31201 Algorithmische Mathematik), da ich das Studium nach Wunsch bereits nach 8 Semestern abschließen möchte. Nun die Fragen:

- Muss ich dazu meinen Hörerstatus von Teilzeit in Vollzeit ändern - oder wozu genau dient der Hörerstatus? 😉

- Kann ich überhaupt mein Studium von 4,5 auf 4 Jahre verkürzen?

- Sind 3 Module in einem Semester "nebenher" möglich? Hat jemand da bereits Erfahrungen mit?

Vielen Dank im Voraus.
Frank
 
also soweit ich weiß, kannst du deinen status beibehalten, und trotzdem so viele module belegen wie du möchstest. der status spielt zum beispiel dann ne rolle, wenn es um gleichzeitigen bezug von alg geht, oder auch wenn man bafög o.ä. beantragen möchte.

zu den modulen kann ich dir leider nix sagen, da ich aus dem wiwi lager bin. hab allerdings letztes semester 3 module gehabt, und dieses semster nun 4.
verkürzen ist möglich, solange es für dich zeitlich möglich ist, mehr als 2 module pro semster zu belegen.

gruß, erdnuss
 
Für das Studium selbst spielt der Hörerstatus keine Rolle. Der einzige Unterschied besteht beim Studium selbst darin, dass du für die Bachelorarbeit im Teilzeitstudium eine längere Bearbeitungszeit zur Verfügung hast.
Allerdings bestehen wie Erdnuss gesagt hat Unterschiede in rechtlicher Hinsicht. So kannst du nur als Vollzeitstudent Bafög erhalten und Mitglied in der studentischen Krankenversicherung werden. Da du Vollzeit arbeitest, sind diese Vorteile für dich irrelevant. Relevanter für dich ist allerdings, dass du im Falle der Arbeitslosigkeit als Vollzeitstudent keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, da dir unterstellt wird, durch das Studium offiziell mehr 15 Stunden pro Woche beschäftigt zu sein. Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht könnte es für dich theoretisch Probleme geben, wenn du neben deiner Arbeit offiziell alsVollzeitstudent eingeschrieben bist, da in Arbeitsverträgen häufig eine Nebentätigkeit in Vollzeit untersagt ist. Daher rate ich dir von einem Wechsel des Status dringend ab.
Eine offiziell einzuhaltende Mindest- oder Höchststudiendauer gibt es nicht. Das Studium kannst du sowohl in zwei als auch in zehn Jahren abschließen, je nachdem wie schnell du vorankommt.
 
ich hab ja auch eine Frage zum Thema.
Ich bin jetzt im 2.Semester WiWi als Vollzeitstudentin. Vom Anfang an habe ich meine Zeit nicht ganz richtig geschätzt und als Folge im 1.Semester von zwei angemeldeten Prüfungen keine bestanden habe:-( Nun im 2. Semester lerne ich den Stoff aus dem Vorsemester, denn ohne diese Kenntnisse scheinen mir die belegten Kurse nicht ganz klar zu verstehen.
Mein Plan ist mich erst als Teilzeitstudentin anzumelden und die "verlorene" Zeit nachzuholen. Dabei habe ich auf der Uni-Seite kaum Info zu den folgenden Fragen gefunden:
1) um sich für den zweiten Klausurversuch anzumelden, muss man sich UNBEDINGT vorher als Kurswiederholer im aktuellen Semester einschreiben?
2) ist es möglich bei der Rückmeldung fürs nächste Semester nur z.B. zwei Kurse als Wiederholung zu belegen (und keinen "neuen")?

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand bei diesen Fragen helfen könnte! Bitte-bitte-bitte!!!

LG
Oksana
 
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