Hypothekengläubiger durch Zwangsversteigerung HILFE

Nö. Vor der selben Frage stand ich gestern auch.

Ich gehe mal davon aus, dass solche Fragen in der Klausur nicht drankommen, da wir ja nur BGB und HGB verwenden dürfen und wir ja sicherlich nicht das ZVG auswendig lernen sollen, oder?
Was ist eigenlich mit dem GmbhG? Darauf wird auch gerne mal Bezug genommen, ist aber laut Klausuranmeldung nicht zur Klausur zugelassen.
 
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