Immaterielle Vermögensgegenstände

Dr Franke Ghostwriter
in der Klausur 09/03 war die Frage nach der Bilanzierung von Fertigungsverfahren. Gelten Fertigungsverfahren als immaterielle Vermögensgegenstände, mit der Folge, dass, wenn sie selbst erstellt sind, nicht bilanziert werden können?

Gruß

Nadine
 
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