ich hab nach:
"in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb"
im forum gesucht. leider nichts befriedigendes gefunden.
ich bearbeite gerade alte ea´s und mir ist eigentlich nicht ganz klar ab wann man diesen "geschäftsbetrieb" eingerichtet hat. also kaufmann ist.
in der ea ist ein beispiel von einem kantinen chef der 2 miarbeiter und einen umsatz von 400 T euro hat. und der wird nicht als kaufmann bezeichnet weil er nicht den "in Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" hat.
wer kann mir dort klare abgrenzungen nennen ? eine klare definition mit umsatz und mitarbeiter volumen wäre gut, falls es sowas überhaupt gibt.
das interesse ist bei mir nicht nur im bezug zur Klausur sondern auch für mich persönlich.
"in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb"
im forum gesucht. leider nichts befriedigendes gefunden.
ich bearbeite gerade alte ea´s und mir ist eigentlich nicht ganz klar ab wann man diesen "geschäftsbetrieb" eingerichtet hat. also kaufmann ist.
in der ea ist ein beispiel von einem kantinen chef der 2 miarbeiter und einen umsatz von 400 T euro hat. und der wird nicht als kaufmann bezeichnet weil er nicht den "in Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" hat.
wer kann mir dort klare abgrenzungen nennen ? eine klare definition mit umsatz und mitarbeiter volumen wäre gut, falls es sowas überhaupt gibt.
das interesse ist bei mir nicht nur im bezug zur Klausur sondern auch für mich persönlich.