In wie weit bei der Geschäftsprozessmodellierung Datenzugriffe erahnen?

Dr Franke Ghostwriter
Mir fällt es öfter auf, dass teilweise in Musterlösungen und v.a. stark in Klausurdiskussionen (Klausur SS08) bei Aufgabenstellungen zur Geschäftsprozessmodellierung Zugriffe auf Daten und Applikationen/Module für Geschäftsprozessschritte angegeben werden, obwohl diese nicht explizit im Text erwähnt worden sind.

Doch wie explizit müssen diese Anweisungen sein? Ich finde das ist eine ziemlich starke Auslegungssache. Mich würde hier interessieren ob der LS nur eine Lösung als richtig oder mehrere logische Lösungsvorschläge akzeptiert.

Um mal ein paar Beispiele aus SS08 zu nennen:

GPS "Willkommenspräsent senden". Beschreibung: "...sendet der Kundenbetreuer dem neuen Mieter ein Willkommenspräsent".
Ist nun hier davon auszugehen, dass der Betreuer die Daten aus den Mieterstammdaten liest, bevor er das Paket erstellt? Falls ja, ist dann auch davon auszugehen, dass er die Mieterstammdaten mit Hilfe der Applikation Mieterstammdatenverwaltung ausliest (und nicht selbst einfach ein SQL QUery ausführt 😉)?
Oder hat er sich die Daten gemerkt und braucht die Anwendung gar nicht?
Oder liest er sie gar vom Mieterauftrag ab?

GPS "Angebote unterbreiten und Termin vereinbaren": "Die ermittelten Wohnungsangeboteschlägt der Kundenbetreuer dem Mietinteressenten telefonisch vor und vereinbart einen Besichtigungstermin".
Ist hier davon auszugehen, dass der Kundenbetreuer auf die Wohnungsstammdatenverwaltung zugreifen muss, um ihm die Angebote zu unterbreiten?
Ist ferner davon auszugehen, dass er auch auf die Kundenstammdatenverwaltung zugreifen muss, um die Telefonnummer rauszusuchen?

Wie geht ihr hier vor?

Viele Grüße,
Kevin
 
Ich antworte hier einmal, nicht weil ich mich für besonders kompetent halte, sondern weil ich mir die selbe Frage immer und immer wieder gestellt habe. In der Klausur, die vor wenigen Wochen geschrieben wurde, war meiner Meinung nach, diese Zweideutigkeit in den Angaben verschwunden. Das ist völlig im Gegensatz zu den Altklausuren, in welchen es teilweise eklatante Auslegungsspielräume gibt.

Ich fürchte, dass es nur eine richtige Lösung gibt. Wie die Musterlösung der EAs erahnen lässt, möchte man hier schnell korrigieren. Deshalb werden ja schließlich diese Ankreuzschemata verwendet. Bei der entsprechenden EA im letzten Semester gab es auch wieder den o.g. Spielraum. Hier habe ich mich auch teilweise verkalkuliert. Insgesamt dann doch aber 94 von 100 Punkten geholt.

Ich denke, ich würde es wieder nach Gefühl in der Klausur machen. Und wie gesagt, die Angaben waren dieses Mal wesentlich besser. So nach dem Motto "unter zur Hilfenahme der Kundenstammdaten". Da war meist recht klar, was erwartet wird.

Kurz: Keine Sorge. Andere Inhalte sind weit wichtiger und wahrscheinlich auch schwieriger.
 
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