Infos zu Folgefehler

Dr Franke Ghostwriter
Infos zu Folgefehler !!!

Hallo zusammen,

bezüglich Folgefehler möchte ich euch folgendes mitteilen. Hierüber ist sich im Forum wohl niemand so sicher.

Ich habe jetzt im Instruktionsheft zu bRw (9006), das wir ja mal irgendwann bekommen haben, nachgeschaut.

Hier der link: https://www.fernuni-hagen.de/littkemann/lehre/Grundstudium/Instruktionsheft%20bRw.pdf

Und da stehts!! Auf Seite 9 unten: Folgefehler werden berücksichtigt über diese sogenannte Strukturanalyse.

Danach erhält jemand, der gemäß seinen Buchungen z.B. den Gewinn oder die Abschreibungen auf Forderungen richtig ermittelt, die (Zitat) "vorgesehenen" Punkte.

Gruß

Ali


 
alit1981 schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe auch heute BWL 1 geschrieben und habe kein besonders gutes Gefühl.......

Ich will aber eigentlich was zu den Folgefehlern sagen, da sich hierüber im Forum wohl niemand so sicher ist. Mich eingeschlossen.

Ich habe jetzt im Instruktionsheft zu bRw (9006), das wir je mal irgendwann bekommen haben, nachgeschaut.

Und da stehts!! Auf Seite 9 unten: Folgefehler werden berücksichtigt über diese sogenannte Strukturanalyse.

Danach müsste jemand, der gemäß seinen Buchungen z.B. den Gewinn oder die Abschreibungen auf Forderungen richtig ermittelt, (volle ?) Punkte bekommen.

Gruß

Ali

Stimmt, es gibt Punkte - fragt sich nur wieviele.
LG
Eveline
 
Eveline schrieb:
Für den Folgefehler vorgesehenen Punkte. Es kann ja nicht sein das man mit Fehler dieselben Punkte bekommt wie jemand der richtig gerechnet hat.
Eveline


Also ich sehe, das schon so. Du bekommst die Punktabzüge für die jeweiligen Teilaufgaben, z.B. für gestern, wenn du die Beträge in Aufgabe 1 a falsch hast. Du kommst dann zwangsläufig auf einen falschen Buchungsbetrag bei BuchungsNr. 240 (GuV). Wenn du mit deinen falschen Beträgen das richtige GuV Ergebnis hast, bekommst du die volle Punktzahl für GuV und die Punktabzüge für die falschen Teilergebnisse.Ist ja auch nur fair.

Gruß Zeus
 
Meiner Meinung ist der Lehrstuhl hier sogar verpflichtet die volle Punktzahl vergeben.

Die Punkte werden pro Teilaufgabe vergeben. Somit ist der Fehler, den man bei einer Teilaufgabe gemacht hat, mit dem Punktabzug für diese Teilaufgabe bereits berücksichtigt.

Und beispielsweise bei der Gewinnermittlung geht es halt darum, dass man anhand der durchgeführten erfolgswirksamen Buchungen den richtigen Gewinn ermittelt. Und erst genau dann, wenn man mit der falschen Erfolgsbuchung den folgerichtigen Gewinn ermittelt, hat man doch erst bewiesen, das man diesen Teil der Aufgabe beherrscht.

Fragwürdig wäre es doch, wenn jamand z.B. mit einer falschen Erfolgsbuchung auf ein richtigen Gewinn kommt. Das kann ja nur bedeuten, dass man irgendwo abgeschrieben hat.


S. hierzu auch die Erläuterungen im Punkt C im Instruktionsheft.
 
alit1981 schrieb:
Meiner Meinung ist der Lehrstuhl hier sogar verpflichtet die volle Punktzahl vergeben.

Die Punkte werden pro Teilaufgabe vergeben. Somit ist der Fehler, den man bei einer Teilaufgabe gemacht hat, mit dem Punktabzug für diese Teilaufgabe bereits berücksichtigt.

Und beispielsweise bei der Gewinnermittlung geht es halt darum, dass man anhand der durchgeführten erfolgswirksamen Buchungen den richtigen Gewinn ermittelt. Und erst genau dann, wenn man mit der falschen Erfolgsbuchung den folgerichtigen Gewinn ermittelt, hat man doch erst bewiesen, das man diesen Teil der Aufgabe beherrscht.

Fragwürdig wäre es doch, wenn jamand z.B. mit einer falschen Erfolgsbuchung auf ein richtigen Gewinn kommt. Das kann ja nur bedeuten, dass man irgendwo abgeschrieben hat.


S. hierzu auch die Erläuterungen im Punkt C im Instruktionsheft.


:super: Genau meine Meinung !
 
So ich habe gerade beim Lehrstuhl angerufen.

Beim GuV wird es mit voller Punktzahl definitiv berücksichtigt.

Wie es bei bei Forderungen, und damit auch Pauschalwerberichtigungen aussieht, soll ich per e-mail anfragen. Das wußte man gerade nicht.

Ich stelle es hier wieder rein, sobald ich Antwort kriege.
 
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