Ist das wirklich so richtig?

Dr Franke Ghostwriter
anbei mal die Aufgabe:

Der Bilanzgewinn der X-AG ist durch Vorstand und Aufsichtsrat in ordnungsgemäßer Weise auf 3 Mio festegelgt worden.Die anderen Gewinnrücklagen betragen 2 Mio. Dann dürfen höchstens 3 Mio ausgeschüttet werden.

Als Musterlösung der Uni heißt die Lösung : Wahr

Ist das wirklich so?
Dachte die Hauptversammlung kann nun noch die anderen Gewinnrücklagen in höhe von 2 Mio auflösen
 
Festgestellter Bilanzgewinn ist festgestellter Bilanzgewinn und der wird dann ausgeschüttet 😉 .

Wenn die Aussage hiesse, dass der JÜ 3 Mio ist, dann dürften noch die 2 Mio Rücklagen aufgelöst werden und der festgestellt Bilanzgewinn zur Ausschüttung wäre dann 5 Mio
 
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