Zum betriebsnotwendigen Vermögen zählen Anlage- und Umlaufvermögen. Und damit auch Zahlungsmittel, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Lagerbestänge etc. Wenn nun nach dem betriebsnotwendigen Umlaufvermögen gefragt ist, dann sind das selbstverständlich auch Zahlungsmittel und Vorräte.