KE 2, Zeitlohn

Dr Franke Ghostwriter
kann mir jemand erklären, warum sich der Zeitlohn für die Vergütung von Tätigkeiten anbietet, bei denen der Arbeitnehmer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt ist? (KE 2, S. 173 1. Absatz)
Das dürfte wohl nicht klausurrelevant sein, aber darüber bin ich grad beim Wiederholen gestolpert.
 
Wenn der Arbeitnehmer nach Zeit bezahlt wird, nimmt er sich auch mehr Zeit zur Ausführung seiner Tätigkeit, um diese gefahrlos oder so präzise wie möglich oder einfach so lange wie möglich 😀 auszuführen. Das alles natürlich in einem Rahmen, den der Arbeitgeber tolleriert.
So jedenfalls lese ich den nächsten Abschnitt auf S. 173 .
Ergänzt kann das Ganze durch Gefahrenzulagen, Höhenzuschlag etc. werden.
Möglich ist auch eine Bonuszusage bei Fertigstellung innerhalb einer bestimmten Frist ( Variable Entlohnung).
 
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