Kindergeld und Semesterbeiträge/KV

Dr Franke Ghostwriter
ich studiere Vollzeit an der FU, arbeite aber nebenbei. Eigentlich liege ich weit über der Einkommensgrenze aber ich bin grade dabei alles zu sammeln was eventuell von Einkommen abzuziehen ist.
Die Semsterbeiträge/Belegungsgebühren sind ja an der FU relativ hoch (bei mir über 800 € in 2006). Hat jemand von euch diese komplett von der Kindergeldkasse als besondere Ausbildungskosten anerkannt bekommen? Eigentlich sind ja Semestergebühren nicht abzugsfähig aber die FU-Gebühr enthält ja nur um die 30 € "reine" Semestergebühr.
Strittig sind ja auch die studentischen Krankenversicherungsbeiträge. Gibt es da jemanden, der die als abzugsfähig anerkannt bekommen hat?
Über euer feedback würde ich mich freuen.

Viele Grüße/Netti
 
Was mich ja mal interessieren würde: wie erfährt die Familienkasse von einem 400-Euro-Job? ODer einer freiberuflichen Tätigkeit? ich meine damit ausser man gibt es selbst an?
 
Netti, hast du auch mittlerweile mal mehr in Erfahrung gebracht, was deine Fragen angeht? Ich habe nämlich ein ähnliches Problem...
 
Die Familienkasse erfährts auf jeden Fall. Minijobs werden der Knappschaft gemeldet; solche Daten werden abgeglichen mit Behörden, die Sozialleistungen zahlen
 
kristina,

mittlerweile hab ich leidvolle erfahrungen mit der familienkasse gemacht: erstmal brauchten sie 8!!! monate um meinen antrag zu bearbeiten und
letztlich wurde er doch abgelehnt.

die berechnung ist wie folgt: (wenn man vollzeit studiert und nebenbei jobbt)

einkommen
-920 € arbeitnehmerpauschbetrag (ggf. höhere werbungskosten)
-sozialversicherungsbeiträge
-besondere ausbildungskosten (bezugsgebühren, klausurreisen, abschreibung computer, stifte...eben alles was einem so einfällt)

bei mir hat die familienkasse die studentische kv nicht abgezogen, obwohl
es im letzten jahr ein urteil dazu gab. jetzt muss ich das einspruchsverfahren abwarten und das dauert wohl mind. 6 monate :mad
 
Also ich hab das problem, dass ich letztes jahr von Oktober bis dieses Jahr April im Ausland war und daher den Bescheid nicht selbst ausgefüllt habe,sondern meine Ma, die ja nicht genau wusste, was und wieviel ich verdient habe. Deshalb werde ichnachträglich hingehen und hoffen, dass sie das noch annehmen, anstatt sofort zu streichen. Letztes Jahar war ich zwar als Student eingeschrieben, hat mir aber gar nicht gefallen und hab dann den Auftrag auf Gewerbeschein angenommen,der mich nach Wien gebracht hat. Ich kann alleine knapp 1500 Euro Verpflegungsmehraufwand abziehen, dass ich auf jeden fall wieder unter die Grenze komme. Aber ob die das jetzt noch anerkennen?
 
Auf jeden fall hört sich das mit denen beidir echt kompliziert an (ich sag nur Behörden -.-) und da hab ich schon gar keine lust mich auf den kommenden Streit einzustellen. Tut mir echtsuper leid,wie es bei dir gelaufen ist... Hoffetlich klärt sich das bald!!
 
Dahinter steckt sicher methode: abschrecken spart ja geld 😀.da hilft nur, sich ein dickes fell zuzulegen.
zu deinem konkreten fall kann ich nichts sagen aber aus meiner erfahrung ist es kein problem, nachträglich belege einzureichen (zumindest wenn kein rückforderungsbescheid o.ä. rechtskräftig geworden ist). ich würde an deiner stelle auch nicht unbedingt betonen, dass du nur eingeschrieben warst und eigentlich nicht studiert hast. das haben die nicht so gern (zu den vorraussetzungen für den kindergeldbezug über 18 gehört auch die ausbildungsabsicht: nur einschreiben reicht da nicht). in jedem fall also einfach mal hin mit den nachweisen-nimm aber deine mutter mit. mit mir wollten die von der kasse nicht mal telefonieren, weil ich ja nicht die anspruchsberechtigte bin.😱
viele grüße/netti
 
Bei der Kindergeldstelle meiner Mutter sagten sie auch dass sie Nachweise bräuchten... Ich bin VZ-Student in Hagen und jetzt im 2ten Semester. Habe bisher ALLE Einsendearbeiten bestanden bloss im 1. Semester aufgrund von Zeitmangel keine Klausur geschrieben. Reichen die EAs als Nachweis der Ernsthaftigkeit aus oder was wollen die sehen? Ist der Staat nicht verpflichtet Kindergeld solange zu zahlen wie man sich rechtlich im "Rahmen" befindet? Den es heisst ja "Kindergeld ist UNABHÄNGIG vom Erfolg des Studiums!"

Kann jemand etwas dazu sagen?
Danke und Gruß
 
r4lle,

sie benötigen bestimmt die Semesterbescheinigung, das du auch immatrikuliert bist und zwar VZ.
Ich glaub, wenn du noch bei deinen Eltern/Mutter wohnst hat sie noch Anspruch auf Kindergeld ?!


HG
Katja
 
Katja, ich habe bereits meine Studienbescheinigung abgegeben und als sie sahen, dass ich an der Fernuni Hagen studiere, da meinten sie nur "Oh da brauchen wir aber Nachweise dass sie auch wirklich studieren und nicht nur eingeschrieben sind."
Gemeldet bin ich auch noch zu Hause. Kindergeld wird auch gezahlt. Mir gehts darum dass mich es nervt Nachweise für das Studium vorzuzeigen nur weil ich an der Fernuni als VZ-Student eingeschrieben bin. Hätte mich hier in Berlin ja auch in irgendeiner Präsenzuni einschreiben können da hätte dann keiner nach gefragt...

Daher meine Frage: Muss ich als Fernuni-Student Nachweise für erbrachte Studienleistung vorzeigen nur um Kindergeld zu bekommen?
 
Vielleicht resultiert diese Meinung der Kindergeldstelle auch daher dass ich 1 Studiengangabruch und 1 Hochschulwechsel zur Fernuni in meiner Historie habe... werde morgen da mal anrufen und fragen was der unnötige Druck soll.

Danke für eure Antworten bisher!
Gruß
 
[..] Mir gehts darum dass mich es nervt Nachweise für das Studium vorzuzeigen nur weil ich an der Fernuni als VZ-Student eingeschrieben bin. Hätte mich hier in Berlin ja auch in irgendeiner Präsenzuni einschreiben können da hätte dann keiner nach gefragt...

Daher meine Frage: Muss ich als Fernuni-Student Nachweise für erbrachte Studienleistung vorzeigen nur um Kindergeld zu bekommen?

Hallo r4lle,

Bearbeitet in Berlin die Stadtverwaltung das Kindergeld oder ist es Outgesourct?
Wenn es die Stadtverwaltung bearbeitet, naja, die haben ja überall ihre eigenen Gesetze?!

Hier in Bielefeld würde die Immatrikulationsbescheinigung ausreichen. Bekommst du BAFÖG? Falljs ja, legt ihnen doch diese Bescheinigung vor!

Ansonsten würde ich denen den Belegbogen zukommen lassen, das müsste wohl ausreichen und mach es glaubhaft, wie viele Semesterstunden du dafür benötigst. Wann du dann am Ende deine Klausuren schreibst, das düften die wohl nicht bestimmen!

HG
Katja
 
Katja

Es geht weiter im Programm. War letzte Woche bei der Familienkasse auf der Arbeit meiner Mutter (öffentlicher Dienst). Meine Sachbearbeiterin war nicht anwesend sondern nur eine Kollegin. Der hatte ich den Fall kurz geschildert... sie war schon gleich etwas verwundert dass bei einer vorliegenden, mit Vollzeitstudent gekennzeichneten Immabescheinigung noch weitere Dinge sehen möchte. Naja, ich hatte mir deinen Vorschlag zu Herzen genommen und die aktuelle Semesterbelegung (3 Fächer) mitgenommen und als Kopie dort gelassen.

Heute bekommt meine Mutter wieder einen Anruf von der Tussi (sorry) und ihr wurde klar dass das nicht ausreicht. Sie möchte einen Leistungsnachweis sehen das erbrachte Klausuren geschrieben und bestanden wurden. Entweder hat sich die Frau so darauf eingeschossen oder sie ist wirklich im Recht. Ich weiss es nicht aber ich hab soetwas noch nie von einem befreundeten Studenten gehört.
Gibt es da für unsere Fernuni spezielle Gesetze???

Rufe morgen mal bei der Bundesanstalt an die für das Kindergeld zuständig sind und hoffe auf eine Aufklärung. Aber vielleicht weiss ja hier noch jemand bescheid.

Lieben Gruß und einen schönen Tag noch!
 
HI r4lle,

ich hab mich nochmal erkundigt, also die Kindergeldkasse sagt: Bei einem Fernstudium verhält es sich etwas anders. Dort müssen wohl nochmal Nachweise erbracht werden, das auch ernsthaft studiert wird.
Weil du VZ bist geht man davon aus und das du auch anständig deine Klausuren schreibst. Sie wollen im grundegenommen eine Klausuranmeldung
oder Teilnahmebescheingung sehen, die ja immer auf den Bänken liegen.

Ob du die Klausur bestehst oder nicht, ist unerheblich.
Mein Tipp, du kannst ja die Klausuranmeldebescheinigung einreichen😉 - ob man sich einen Tag vorher wegen Krankheit wieder abmeldet von der Klausur, ist wohl ein wichtiger Grund, oder?!

Hg
Katja
 
Ach ja, mir ist noch eingefallen, wenn du die EA`s nicht bestanden hast, kannst du ja auch nicht an der Klausur teilnehmen! Dann müsstest du die bearbeiteten EA`s vorlegen bzw. das zu in diesem FAch die Zulassung nicht erreicht hast. Müsste ja auch dokumentieren, dass du ordentlich studierst!
 
Werde es mal mit den EAs versuchen. Bisher habe ich da ja alle abgegeben und bestanden... jedoch laufen ja auch einige online ab. Alles meiner Meinung nach unnötige Arbeit und Stress den die einem damit zusätzlich machen.

Hatte vor ein paar Tagen noch mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen telefoniert die ja normalerweise für das Kindergeld der Familienkasse zuständig ist aber die Frau schien mir nicht sooo kompetent zu sein. Sie kannte keinen Gesetzestext der besagt dass Fernunistudenten extra Nachweise vorlegen müssten aber sie konnte mir eine keine klare Antwort geben.

Naja für mich sieht das eher so aus als ob die Tante auf der Arbeit meiner Mutter versucht ihr Position auszuspielen und sich jetzt da so eingeschossen hat und nicht mehr klein beigeben möchte. Hatte ja mit ihrer Kollegin gesprochen und die hat die ganze Problematik gar nicht erst verstanden... ich halte euch auf dem Laufenden wie es da weitergeht. Fahre Dienstag oder Mittwoch wieder hin.

Gruß
 
Bin jetzt im 2. Semester und hab letztes Sem. keine Klausur geschrieben aber alle EAs für 4 Kurse bestanden und somit auch die Klausurzulassung. Dieses Sem. siehts so aus dass ich bisher auch alle EAs bestanden habe und mind. 2 Klausuren schreiben will.
Kann man sich denn für Klausuren einschreiben und kurzfristig wieder absagen und würde man dennoch irgendwie einen Bescheid bekommen?

Noch eine wichtige Frage wäre ob man von der Fernuni Hagen auch eine Immabescheinigung bekommt wo ein fortlaufendes Fachsemester drauf steht. Oder gibt es soetwas an der Fernuni nicht?
 
r4lle,

Ja, man kann sich zu der Klausur anmelden und einen Tag vorher abmelden. Das geht allerdings nur per Internet!
Da bekommst du dann eine Mitteilung, das du dich zur Klausur angemeldet hast. Diesen Ausdruck kannst du ja vorlegen oder du an dem Klausurort kommst, liegen auf den Bänken Teilnahmebescheinigungen mit deinem Namen und Matrikel-Nr. drauf. Diese kannst du auch vorlegen.

Die Imma-Bescheinigung bekommst du, wenn du dich zurück gemeldest hast. Da musst du dann auch für das nächste Semester die Fächer belegen. Meinen Studentenausweis für das SS 08 habe ich schon erhalten.😀

HG
Katja
 
Danke Katja für deine schnelle Antwort. Die Immabescheinigung enthält jedoch nicht das jetztige Fachsem. (sprich 2.) indem ich mich befinde. Die Tante von der Familienkasse will aber halt eine Bescheinigung haben die besagt dass es mit dem Studium fortlaufend weitergeht.
Auf der Immabescheinigung meiner alten Präsenzuni stand immer das Fachsemster mit drauf.

Lieben Gruß
 
neue Bescheinigung

Für das jetztige Semester hast du doch Anfang Sept./Oktober die Bescheinigung und den Studi-Ausweis erhalten!
Also musst du ihr wohl 2 Bescheinigungen vorlegen und dann immer vorlaufend, jedes Semester.
Hier hast du ja nur die Rückmeldung und die Belegung ist separat!
Also müsstest du ihr das jetztige SEmester 07/08, das Semester 08 und die Belegung 08 vorlegen.
Will sie die Belegung 07/08 auch noch haben?
ja und dann wahrscheinlich die Klausurzulassung also die EA`s und die Anmeldung zur Klausur! Frag sie ob es ihr ausreicht oder braucht sie noch eine Bestätigung vom Prüfungsamt😉😛😀 ?
 
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