Klausur SS 2020 (online-Klausur)

Dr Franke Ghostwriter
nachdem ich mir im MM "Strafrecht" gerade eine kurze Zusammenfassung+ Einschätzung zur letzten Klausur gewünscht habe, möchte hier auch meine Erfahrungen zur o.g. Klausur skizzieren.

Es waren 2 Teile.
Teil 1 (60 Punkte): Hier ging es um eine detaillierte Prüfung der Berufsfreiheit. Ein Franzose (er hatte in Deutschland eine Produktionsanlage für Hundewinterbekleidung errichtet, Jahresumsatz 2019: 648 €) fühlte sich durch die Zwangsmitgliedschaft in IHK und den daher erforderlichen Beitrag in Art. 12 GG verletzt. Weitere Grundrechte sollten nicht geprüft werden.

Teil 2 (40 Punkte): Im 2. Teil war zu prüfen, ob Zwangsmitgliedschaft und Beitrag gegen die europ. Grundfreiheiten des AEUV verstoßen würde. Der franz. Staatsbürger von Teil 1 hatte nun in Frankreich eine S. A. R. L. gegründet (vergleichbar einer GmbH) und in Deutschland die schon erwähnte Produktionsanlage (mit Internetversandhandel) eröffnet.

Insgesamt nach meiner Einschätzung eine faire Aufgabe, die jedoch nicht leicht war. Mir persönlich fehlte gerade bei Teil 2 leider am Ende die Zeit für eine ordentliche Argumentation.

Viele Grüße und viel Erfolg beim Studium! Es wäre schön, wenn hier in diesem Forum wieder etwas Leben einziehen würde...

Eddie

[Gewünscht hatte ich mir einen Fall aus dem Gewerberecht...na ja...ist eben doch kein Wunschkonzert, dieses Leben...]
 
AbanoAs,

das stimmt....es nervt schon ein bisschen jeden Tag online nachzuschauen (manchmal mehrmals) und dann immer wieder aufs Neue zu sehen: "nix da...".
Ich hatte mal gedacht, dass die Korrektur bei E-Klausuren vielleicht schneller geht (kein Transport der Papierstapel...), aber...nö...getäuscht.
Zwischenzeitlich kam der Verdacht auf, meine Aufgabe sei möglicherweise doch nicht übermittelt worden. Aber das scheint zumindest nicht der Grund zu sein.
Na ja - ich drücke die Daumen, dass sich das - nun 8wöchige - Warten für alle lohnt.
Viele Grüße und alles Gute!
Eddie
 
Kaum "mosert" man ein wenig, schon trudelt das Ergebnis ein. 😉
Korrektur in meinen Augen fair, die Ansprüche aber hoch. Ein besonderer Fokus wurde offenbar bei Frage 1 auf die Erforderlichkeit belegt (hinsichtlich der Überlegung, ob auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der IHK ausreichend wäre - das kam bei mir zu kurz). Nun gut, abgehakt und "weiter gehts".
(Wenn ein(e) Leser(in) in der jüngeren Vergangenheit das Mastermodul Strafrecht belegt haben sollte, wäre ich für eine kurze Info sehr dankbar (besonders zu der Frage, ob sich der Schwerpunkt des Moduls - die strafrechtliche Irrtumslehre - auch in den Klausuren so widerspiegelt...)).
Viele Grüße
Eddie
 
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