Können wir mal bitte zusammenfassen

Dr Franke Ghostwriter
Können wir mal bitte zusammenfassen....

Für die Belegung zum WS:

Werde Kurse müssen bei Nichtbestehen nachbelegt werden, welche Fallen im Zuge von Bachlor weg.

Für 12SWS und 16SWS mit den jeweiligen Nummern.

Ich denke das wäre für uns alle sehr hilfreich in Anbetracht der schlecht gelaufenen Klausur!!!


Und bitte verweist jetzt nicht auf irgendwelche Seiten irgendwo im Netz!!!
 
Ich verweise nicht auf irgendwelche Seiten im Netz, ich Frage mich nur, warum Du nicht gleich von vornherein als Wiederholer belegt hast. Ich mache das immer so, die Klausur, die ich geschrieben habe, habe ich im nächsten Semester als Wiederholer belegt. Kostet doch keinen Cent extra.

12 SWS

B-Modul Nr. 31601 - Kurs 41600 (alte Kursnummern 41410)

B-Modul Nr. 31611 - Kurs 41610 (alte Kursnummern 41420, 41440)

18 SWS (16 ist Vergangenheit, gibts nicht mehr)

zusätzlich
C-Modul Nr. 32591 - Kurs 42040 (alte Kursnummern 41430, 41420)

Grüßle
Silvana
 
normalerweise melde ich mich auch immer vorsorglich als Wiederholer an, habe es aber irgendwie versäumt...daher werde ich es nun also nachträglich machen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, fällt Konzerncontrolling in der 12 SWS-Variante raus... ein kleiner Lichtblick.
Grüße
Werner
 
Nach der Hammer-Klausur von gestern, weiß ich auf jeden Fall, dass ich im März mit dabei sein werde. Ich weiß, dass wurde schon diskussiert, aber sehe ich das richtig... Ich muss im WS (als 12 SWS) die Klausuren / Module "Instrumente des Contolling" und "Innovationscontrolling" schreiben. "Instrumente des Controlling" sind Beschaff.c. , Prod.c., Mark.c., Logistikc. und Pers.c.. "Innovationscontolling" setzt sich aus Investit.c., Schnittst.c. und Innovationsc. zusammen. D.h. also, Risikocontolling und Konzerncontrolling fallen weg. Ich hab dann diese beiden ab dem nächsten Semester zuviel und muss jetzt aber noch die KE für Innovationscontrolling nachbestellen. Das ist doch irgendwie echt doof geregelt, oder!?
Weiß eigentlich jemand von euch auch, wie dann bei den Modulen die Bestehensregelungen im Einzelnen sein werden? Muss ich dann (als 12 SWS) beide Klausuren bestehen? Oder reicht es, eine zu bestehen und in der anderen mindestens 25 % zu haben? Oder reicht es sogar, bei beiden mindestens 25 % (also insgesamt 50 % zum Bestehen) zu haben?
Sorry, ich weiß, Fragen über Fragen, aber ich denk mal, ich bin nicht alleine damit.
Gruß, Mel
 
Nach der Info vom Lehrstuhl entspricht der Kurs "Instrumente des Controlling" dem Kurs Funktionsorientiertes Controlling mit seinen 5 KE.

Der Kurs "Innovationscontrolling" setzt sich aus den Kurseinheiten "Funktionsübergreifendes Controlling" zusammen.

Hier der Text der Lehrstuhlinfo:
Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2007 den Kurs 41410 „Funktionsorientiertes Controlling“ belegt haben, können den Kurs 41600 (Modul 31601 „Instrumente des Controlling“) als Wiederholer belegen. Sie erhalten dann die Einsendearbeiten des Kurses 41600.
Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2007 den Kurs 41420 „Funktionsübergreifendes Controlling“ belegt haben, können die Kurse 41610 (Modul 31611 „Innovationscontrolling“) und 42040 (Modul 32591 „Konzerncontrolling“) als Wiederholer belegen. Sie erhalten dann die Einsendearbeiten der Kurse 41610 und 42040.
Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2007 den Kurs 41430 „Konzerncontrolling (alt)“ belegt haben, können den Kurs 42040 (Modul 32591 „Konzerncontrolling (neu)“) als Wiederholer belegen. Sie erhalten dann die Einsendearbeit des Kurses 42040.

Konzerncontrolling fällt m. E. aus dem 12 SWS-Kurs heraus.

Wie ätzend, dass man sich damit jetzt so intensiv beschäftigen muss...
 
Folgende B-Module:

1. Funktionsorientiertes Controlling (alt: 41410)

2. Funktionsübergreifendes Controlling (alt: 41420) +
Innovationscontrolling (alt: 41440 KE 1 - 3)

Da ich ja in diesem Semester belegt hatte, aber nicht geschrieben habe, hatte ich beim Lehrstuhl nachgefragt: entweder neu belegen oder Kurse kopieren. Ich hatte das Glück, dass die Kurse, die ich neu belegen muss, hier mal angeboten wurden.

Bei Bitz würde ja wahrscheinlich ein Download oder eine andere Regelung gefunden..

Aber jeder Lehrstuhl ist ja anders ...

Vielleicht findet ja der Controlling-Lehrstuhl noch andere Möglichkeiten. Hat schon mal jemand nachgefragt? Je mehr nachfragen, desto eher machen sie sich vielleicht Gedanken.

Grüße

s0501

PS: habe schon einen gehörigen Respekt vor den nächsten Klausuren.
 
Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2007 den Kurs 41420 „Funktionsübergreifendes Controlling“ belegt haben, können die Kurse 41610 (Modul 31611 „Innovationscontrolling“) und 42040 (Modul 32591 „Konzerncontrolling“) als Wiederholer belegen. Sie erhalten dann die Einsendearbeiten der Kurse 41610 und 42040.

Also dann muss ich doch Modul 31611 richtig belegen, ich brauch doch als 12SWS-Beleger die Inhalte von Innovationscontrolling. Oder?
 
M. E. setzt sich der Kurs "Innovationscontrolling" aus den Kurseinheiten "Funktionsübergreifendes Controlling" zusammen. So verstehe ich den Text vom Lehrstuhl.
Man kann Innovationscontrolling als Wiederholer belegen, wenn man bereits den Kurs Funktionsübergreifendes Controlling belegt hatte.
Die Inhalte sollten die gleichen sein...
 
Oben