Kommentierte Gesetze

Dr Franke Ghostwriter
ich habe da mal eine Frage bzgl. der Kommentierung von Gesetzen. Ich habe einen kommentierten Schönfelder und Sartorius nach Maßgabe der bayerischen JAPO. Soweit ich informiert bin, sind keinerlei kommentierte Gesetze zulässig.

Ich habe allerdings keine Lust die beckschen Taschenbücher zu kaufen, wenn ich nen aktualisierten Schönfelder und Sartorius habe; die Aktualisierungen der beiden Gesetze kosten ja auch Geld.

Wie macht ihr das???

Danke, Matze
 
In den BoL-Klausuren an der Fernuni sind keine Kommentierungen, keine handschriftliche Bemerkungen und auch keine Paragraphenverweise o.ä. in den Gesetzestexten erlaubt. Das wird auch kontrolliert in der Klausur. Was in welcher Klausur erlaubt ist, das steht übrigens in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 beim jeweiligen Modul dabei (Aufruf siehe hier https://www.fernuni-hagen.de/rewi/ , am rechten Rand, darin generelle Regelung auf S. 11 sowie zu den einzelnen Modulen auf S. 20ff)
Ich kaufe mir alle paar Jahre eine neue dtv Gesetzesausgabe z.B. vom BGB bzw. zum aktuell benötigten Modul, im Moment z.B. Arbeitsvertragsrecht, im nächsten Semester dann die für Unternehmensrecht I. Das ist mir persönlich lieber als der Schönfelder mit dem dauernden Nachsortieren. Auch, weil die handlicher sind und wenn die Klausur in einem typischen Hörsaal mit leicht schrägen schmalen Tischchen geschrieben wird, es ablenkend ist den schweren Schönfelder vom runterfallen abzuhalten. Die Kursunterlagen sind ja eh meist nicht auf dem aktuellen Gesetzesstand. Wenn ich beim Lernen mal den aktuellen Gesetzestext benötige schaue ich auf www.gesetze-im-internet.de nach.
 
dejure.org ist eigentlich gut, aber aufpassen muß man immer.

So haben dejure.org, gesetze-im-internet.de und lexetius.com beispielsweise allesamt nicht die offizielle Fassung des § 40 BGB im Angebot, sondern nur eine... approximierte Version.

Da gesetze-im-internet.de immerhin ein offizielles Angebot ist, habe ich dem Bundesministerium der Justiz geschrieben. Und gestern kam dann auch die Antwort eines dortigen Referenten: Das Bundesamt für Justiz wurde angewiesen, den Fehler zu korrigieren. Wird dann wohl in einigen Tagen soweit sein.

Mal schauen, ob es die beiden anderen auch noch mitbekommen.
 
gesetze-im-internet war das ein bißchen peinlich, die hatten es rasch korrigiert, die anderen beiden haben es noch falsch. Die hatte ich aber auch nicht informiert.

Sollen die kommerziellen Anbieter das doch bitteschön selbst suchen.
 
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