KrW-/AbfG außer Kraft

Dr Franke Ghostwriter
Nur ein kleiner Hinweis:

Kurseinheit 1 (Kurs 41551) bezieht sich zum Teil auf das KrW-/AbfG aus dem Jahr 1996 und auch die erste Aufgabe aus der EA II basiert darauf.
Bei der Bearbeitung der EA wollte ich die entsprechenden Paragraphen mal lesen und bin nicht direkt fündig geworden. Denn:

Das KrW-/AbfG ist seit dem 1.6.2012 durch das KfWG ersetzt worden.

Wer dennoch die alten Paragraphen einsehen will, hier ein Link:
https://dejure.org/gesetze/KrW-AbfG/5.html

Falls jemand die EA II ebenfalls bearbeitet, habe ich eine Frage zur Aufgabe F3 d) und e). Wie lauten die Antworten? 🙂 Zumindest ein Hinweis, wo ich etwas dazu finde, wäre toll.
 
danny,

3d) wenn du dir n(t) anschaust, siehst du das max. 662.600 ME an Kapazität benötigt wird. Also ändert sich für das Unternehmen nichts.
3e) Hier ändert sich die max. Kapazität, unter der Annahme, dass es vorher 1.500.000 waren, um 900.000.
Also ergibt sich eine neue Kapa von 600.000 ME. Hier entsteht ein Engpass in 3. Periode. Nun muss überlegt werden, ob man den Rest (62.600) in der nächsten Periode entsorgen kann, oder ob aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, sofort entsorgt werden muss. Dann muss man das Ganze an ein Entsorgungsunternehmen geben.
 
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