• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kündigungsfrist

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ich habe zwei Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt...:

Ich habe unterschiedliche Angaben dazu gefunden, ob eine Kündigung wirksam ist, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Einmal habe ich gelesen, sie sei unwirksam und ein anderes Mal, dass dann die richtige Kündigungsfrist gelten würde (Umdeutung). Was stimmt denn nu 😕?

Des weiteren habe ich eine Frage zur fristlosen außerordentlichen Kündigung. Gilt dann als Kündigungszeitpunkt der Zugang der außerordentlichen Kündigung?

Gruß
Simone
 
Dr Franke Ghostwriter
Simone,

über das Problem mit der falschen Kündigungsfrist bin ich auch gestolpert. Ich denke, dass das was mit der Präklusion des AN (§§ 4,7 KSchG) zu tun hat.

Eine Umdeutung gem. § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung zum korrekten Termin kommt dann nur noch in Betracht, wenn der Verstoß gegen § 622 BGB im Rahmen der Klagefrist geltend gemacht wird. Überschreitet der AN die Klagefrist, wird die Nichtigkeit der Kündigung nach § 134 BGB geheilt. Für eine Umdeutung ist dann kein Raum. Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum (eigentlich falschen) Termin.

Wenn keine Auslauffrist vereinbart ist, beendet der Zugang der außerordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis.

Viel Erfolg morgen!
Claudia
 
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