ich hab mal eine Frage im Arbeitsrecht:
Eine schwangere Mitarbeiterin kündigt per SMS einer Kollegin an, daß sie an einem Montag freinimmt, ohne ausdrücklich zu erwähnen, daß die Kollegin diese Info an den Chef weitergeben möge (Anmerkung am Rande: die schwangere Arbeitnehmerin ist bis zu diesem Tag die einzige Vollzeitkraft im Betrieb, daneben gibt es drei Teilzeitkräfte). Übliche Regel im Betrieb ist dabei, daß sich die Mitarbeiter zwar selbständig untereinander über die Urlaubsverteilung abstimmen können, der Chef hat aber immer das letzte Wort.
Der "Betrieb" ist übrigens eine Arztpraxis
An dem genannten freien Montag ruft die schwangere Arbeitnehmerin wiederum eine Kollegin privat an (im Betrieb wäre definitiv jemand erreichbar gewesen) und erwähnt, daß ihre Oma gestorben sei. Daher würde sie auch am Dienstag - wegen der Beerdigung - sowie am Mittwoch fehlen und erst am Donnerstag kommen. Eine Ab- oder Rücksprache mit dem Chef hat zu keiner Zeit stattgefunden. Auch der Tarifvertrag sieht für den Tod eines Großelternteils keinen freien Tag vor.
Es geht jetzt noch nicht einmal um den Tag der Beerdigung, sondern schwerpunktmäßig um den Mittwoch. Ergänzt werden muß, daß aufgrund des Fehltags dieser Mitarbeiterin am Montag bereits viele Patienten ersatzweise für Mittwoch (um-)bestellt wurden und das sicherlich nicht toll wäre, wenn eine erneute Verschiebung notwendig wäre...
Ist dieses Verhalten ausreichend für eine Kündigung trotz Schwangerschaft oder reicht das nicht aus? Irgendwo kann eine Schwangerschaft doch kein Freibrief sein, das so schamlos auszunutzen...?! Es geht auch ausdrücklich nicht darum, aus Arbeitgebersicht sich für die Schwangerschaft zu "rächen", Fakt ist eher, daß diese Arbeitnehmerin schon öfters negativ aufgefallen ist und dem Arbeitgeber in der Öffentlichkeit und nach innen geschadet hat.
Danke für Eure Kommentare,
Gruß
DerFlieger
Eine schwangere Mitarbeiterin kündigt per SMS einer Kollegin an, daß sie an einem Montag freinimmt, ohne ausdrücklich zu erwähnen, daß die Kollegin diese Info an den Chef weitergeben möge (Anmerkung am Rande: die schwangere Arbeitnehmerin ist bis zu diesem Tag die einzige Vollzeitkraft im Betrieb, daneben gibt es drei Teilzeitkräfte). Übliche Regel im Betrieb ist dabei, daß sich die Mitarbeiter zwar selbständig untereinander über die Urlaubsverteilung abstimmen können, der Chef hat aber immer das letzte Wort.
Der "Betrieb" ist übrigens eine Arztpraxis
An dem genannten freien Montag ruft die schwangere Arbeitnehmerin wiederum eine Kollegin privat an (im Betrieb wäre definitiv jemand erreichbar gewesen) und erwähnt, daß ihre Oma gestorben sei. Daher würde sie auch am Dienstag - wegen der Beerdigung - sowie am Mittwoch fehlen und erst am Donnerstag kommen. Eine Ab- oder Rücksprache mit dem Chef hat zu keiner Zeit stattgefunden. Auch der Tarifvertrag sieht für den Tod eines Großelternteils keinen freien Tag vor.
Es geht jetzt noch nicht einmal um den Tag der Beerdigung, sondern schwerpunktmäßig um den Mittwoch. Ergänzt werden muß, daß aufgrund des Fehltags dieser Mitarbeiterin am Montag bereits viele Patienten ersatzweise für Mittwoch (um-)bestellt wurden und das sicherlich nicht toll wäre, wenn eine erneute Verschiebung notwendig wäre...
Ist dieses Verhalten ausreichend für eine Kündigung trotz Schwangerschaft oder reicht das nicht aus? Irgendwo kann eine Schwangerschaft doch kein Freibrief sein, das so schamlos auszunutzen...?! Es geht auch ausdrücklich nicht darum, aus Arbeitgebersicht sich für die Schwangerschaft zu "rächen", Fakt ist eher, daß diese Arbeitnehmerin schon öfters negativ aufgefallen ist und dem Arbeitgeber in der Öffentlichkeit und nach innen geschadet hat.
Danke für Eure Kommentare,
Gruß
DerFlieger