Kurs 611 KE 1 S.43 Bsp nach Rechtsstand 2008
Nach altem Recht (2007) gab es ja noch den Staffeltarif lt. §11 Abs. 2 GewStG, der abgeschaft wurde. Meine Kursunterlagen sind noch nach altem Rechtsstand, daher wäre es schön wenn ihr mal kontrollieren könnt, ob ich nach aktuellem Recht richtig gerechnet habe:
Von dem Gesellschaftsgewinn würde ich nach § 11 den Freibetrag abziehen, also 480 T - 25,5 T = 455 500 €.
Die Steuermeßzahl ist nicht mehr 5% sondern 3,5%, somit: 455 500 * 3,5% = 15942,50 €. Würde man diesen Betrag jetzt abrunden dürfen? Ich habe nichts im Gesetz gefunden.
Der Anteil am Gewerbesteuermeßbetrag pro Gesellschafter wäre dann 5314,16 €. Ist das korrekt?????
Danke für Eure Hilfe!
Nach altem Recht (2007) gab es ja noch den Staffeltarif lt. §11 Abs. 2 GewStG, der abgeschaft wurde. Meine Kursunterlagen sind noch nach altem Rechtsstand, daher wäre es schön wenn ihr mal kontrollieren könnt, ob ich nach aktuellem Recht richtig gerechnet habe:
Von dem Gesellschaftsgewinn würde ich nach § 11 den Freibetrag abziehen, also 480 T - 25,5 T = 455 500 €.
Die Steuermeßzahl ist nicht mehr 5% sondern 3,5%, somit: 455 500 * 3,5% = 15942,50 €. Würde man diesen Betrag jetzt abrunden dürfen? Ich habe nichts im Gesetz gefunden.
Der Anteil am Gewerbesteuermeßbetrag pro Gesellschafter wäre dann 5314,16 €. Ist das korrekt?????
Danke für Eure Hilfe!