Kurs 612 Kurseinheit 02 Primär-, Sekundareffekt

Dr Franke Ghostwriter
Kurs 612, KE 02, Primär-, Sekundareffekt

Moin,

Im Rahmen der Eigenschaften von Aktionsparametern ist bei der Bindungsdauer von Primär- und Sekundäreffekt die Rede. Dort steht geschrieben

"... die durch den Effekt im Wirtschaftsjahr der Inanspruchnahme (sog. Primäreffekt) und das Ende der Effekte in den nachfolgenden Wirtschaftsjahren (sog. Sekundäreffekt) terminiert ist."

Die Erklärung für Sekundäreffekt ist für mich nicht völlig verständlich und ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe. 😱

Eigentlich dachte ich, es sei ganz einfach. Angenommen, es besteht die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen. Dann besteht der Primäreffekt darin, dass im Jahr der Inanspruchnahme die AfA kräftig steigt. Der Sekundäreffekt ist dann die Tatsache, dass in nachfolgenden Jahren die AfA entsprechend geringer ausfällt, weil der Restbuchwert ja auch geringer ist.

Nun steht bei der Eigenschaft "Aufhebbarkeit", dass hier der Primäreffekt storniert werden kann und das verstehe ich irgendwie nicht. 😱

Zwar ist von Auffhebbarkeit ex tunc die Rede, da leuchtet mir ein, dass der Primäreffekt aufgehoben werden kann. Aber es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur von Aufhebbarkeit ex nunc, also für die Zukunft, ausgegangen wird. Und wieso in diesem Fall der Primäreffekt aufgehoben werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Habe ich hier ein Brett vor'm Kopf oder ist die Formulierung im Skript nur unglücklich?
 
Eigentlich dachte ich, es sei ganz einfach. Angenommen, es besteht die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen. Dann besteht der Primäreffekt darin, dass im Jahr der Inanspruchnahme die AfA kräftig steigt. Der Sekundäreffekt ist dann die Tatsache, dass in nachfolgenden Jahren die AfA entsprechend geringer ausfällt, weil der Restbuchwert ja auch geringer ist.

Man muss zwischen Primäreffekt und der steuersenkenden Wirkung des Primäreffekts unterscheiden. Primäreffekt iSd Skripts ist der geringere Buchwert nach der Abschreibung. Der kann bei einer TW-Abschreibung wieder aufgehoben werden, durch Zuschreibung. Bei einer Sonder-Abschreibung gibt es diese Möglichkeit nicht. Der Primäreffekt ist also nicht aufhebbar.
Die steuersenkende Wirkung im Jahr der Ausübung des Aktionsparameters kann unter den Annahmen des Skripts nie aufgehoben werden: das wäre nur bei einer Aufhebung ex tunc möglich - z.B. durch nachträgliche Änderung der Bilanz oder ähnliches.

Nun steht bei der Eigenschaft "Aufhebbarkeit", dass hier der Primäreffekt storniert werden kann und das verstehe ich irgendwie nicht. 😱
Kurs 612 KE 2 (04/08), Seite 51 unten: (zur Sonderabschreibung)
"und der Primäreffekt kann nicht mehr aufgehoben werden."
!
 
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