Kursbelegungsüberlegungen

Dr Franke Ghostwriter
Bin gerade am überlegen, ob ich, um etwas Zeit zu gewinnen, im kommenden Semester parallel BGB I und II belege. Hat jemand Erfahrung damit, ob das gut machbar ist / sich sinnvoll ergänzt? Vielleicht könnte mir sogar jemand alte Klausuren zuschicken (oder einen Link dahin? habe keine öffentlich zugänglich finden können), damit ich einen Eindruck gewinne, welchen Standard ich zu erreichen habe? Würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Einschätzung hilft! 🙂

Gruß, Zeralda.
 
Also wenn Du keine Vorkenntnisse hast, halte ich es nicht für sinnvoll, weil in BGB1 Grundlagen gelegt werden, die in BGB2 benötigt werden.

Durch die neue Regelung, dass in BGB2 keine Einsendearbeiten mehr anfallen, könnte man damit aber leben, wenn man mit dem BGB2-Stoff erst später beginnt. Die notwendige Hausarbeit kann ja in einem anderen Semester angefertigt werden.
Also machbar ja, sinnvoll :confused
 
Warum belegst Du denn nicht das Propädeutikum, EWiWi oder Ext.ReWe?
VerfR könnte auch noch funktionieren, das ist thematisch eher unabhängig von den anderen Modulen.

BGB I und BGB II ohne besondere Vorkenntnisse gemeinsam zu belegen halte ich für ungünstig.
 
Propädeutikum und Ewiwi habe ich schon gemacht, bin eben am Überlegen nächstes Semester noch eine Jura Modul dazuzunehmen, ich habe bislang ext. Rewe und BGB I belegt. Noch ein Wirtschaftsmodul möchte ich nicht dazunehmen, weil der Stoff mir fremder ist, aber die juristische Methodik und Sprache ist mir - ohne fachspezifische Vorkenntnisse, wenn man mal von Gesetzestexten des alten Orients absieht 🙂 - bislang jedenfalls gut zugänglich (sage ich nach Prop. und Beginn der Lektüre für BGB I). Danke für Eure Antworten, es ist einfach schwer einzuschätzen, was zusammen paßt, wenn man diese Kurse noch nicht gemacht hat...
 
Beleg doch BGB II dazu, schreib die Klausur aber erst im nächsten Frühjahr. Dann kannst Du jetzt schon mit dem Stoff anfangen, die notwendigen vertieften Kenntnisse erarbeitest Du Dir aber erst wenn Du den BGB-I-Stoff intus hast.
 
Beleg doch BGB II dazu, schreib die Klausur aber erst im nächsten Frühjahr. Dann kannst Du jetzt schon mit dem Stoff anfangen, die notwendigen vertieften Kenntnisse erarbeitest Du Dir aber erst wenn Du den BGB-I-Stoff intus hast.
Klingt vernünftig.
Ansonsten würde ich auch eher ein anderes Modul belegen, z.B. VerfR, StrafR, VerwR
 
Ich würde davon auch abraten. Die BGB I-Grundlagen sollten richtig sitzen, bevor es ans Schuldrecht geht! Ist m.E. nicht gerade der einfachste und -hinsichtl. Umfang- überschaubarste Bereich...beleg' lieber Verfassungsrecht oder Strafrecht oder eines der Wahlmodule (viell. nicht gerade Unternehmensrecht, da Du dazu naklar insbes. BGB II-Kenntnisse benötigst), um Zeit zu sparen. Am ehesten würde ich zu Verfassungsrecht tendieren, allerdings ist auch Strafrecht weitestgehend ohne BGB-Kenntnisse machbar.
 
Ich überleg' grad auch ein bißchen und wäre für 'n paar Tipps dankbar:

Habe u.a. BGB I und BGB II soweit erledigt. Ich habe BGB III und Arbeitsrecht im SoSe 2010 belegt, werde aber nur eines von beiden in diesem Semester bearbeiten. Wie sieht das mit Arbeitsrecht (55105) aus? Geht das gut vor ohne BGB III-Kenntnisse? Was ist überschaubarer vom Umfang, naja, und einfacher -wenn man das so sagen kann? Vielen Dank schonmal für ein paar Antworten!

Grüße,
der Holger
 
Auf jeden Fall ist ArbvR ohne BGBIII ohne Probleme machbar. Sachenrecht hat im Arbeitsrecht keine Bedeutung u.U.
Ich fand BGBIII mehr Stoff und schwerer als Arbeitsrecht. Arbeitsrecht ist mehr allgemeines Blabla von dem man eh schonmal irgendwie gehört hat, Sachenrecht hingegen erinnert mich an viele viele Paragraphen und merkwürdige Konstrukte.
 
Und noch 'ne Kleinigkeit: Im WS 2010 würde ich dann entsprechend BGB III und BGB IV parallel bearbeiten. Wäre BGB IV dann problemlos machbar, ohne BGB III bereits durchgearbeitet zu haben?
 
Ebenso ja.
Es kann zwar manchmal vorkommen in BGBIV, dass man auch materielle Fragen prüfen muss im Rahmen einer prozessualen Frage, aber das bezieht sich meist nur auf BGBI/II-Sachen.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren kommt es allerdings manchmal auf das Sachenrecht an, also vor allem dem Eigentum, aber auch Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt oder das geliebte Faustpfandrecht welches durch die Pfändung entsteht.
Trotzdem muss man da eigentlich nur wissen was das ist und nichts genaueres. Das Faustpfandrecht hab ich bis heute nicht verstanden 😀

Aber ehrlich gesagt würde mich das langweilen, BGBIII und IV gleichzeitig zu machen. Ich mags da lieber abwechslungsreicher. Hast du denn kein anderes Modul welches du mit BGBIII machen kannst? Evtl. schon ein Wahlmodul?
 
Gute Idee 🙂

Aber Abwechslung ist genügend drin. Ist ja nicht so, als würde ich im WS nur BGB III + BGB IV belegen. Abwechslung bringen noch Externes ReWe, Verwaltungsrecht und Rhetorik rein 🙄 Mal sehen, wie's wird...

Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Hilfe!
 
Danke für Eure Tipps, dann warte ich mit BGB II wohl besser noch ein Semester. Liebäugele nun ein wenig mit ArbVertrR - haltet ihr das für eine gute Ergänzung zu BGB I, oder tue ich mir keinen Gefallen damit, weitere Juramodule zu belegen, bevor ich sehr stilsicher bin?
 
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